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Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-03-22

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-03-22

Wortprotokoll

Bei solchen Eilfällen ist jedoch stets eine sofortige Orientierung obligatorisch; für die Behörden des anderen Staates ist zudem die Möglichkeit vereinbart worden, eine Aktion zu stoppen. Mit diesen Kautelen sollen ein rechtsstaatliches Verfahren und die Respektierung der Souveränität des jeweils anderen Vertragsstaates gewährleistet werden.

Ich schliesse mit dem Hinweis auf die Kompetenzausscheidung zwischen Bund und Kantonen. Mit Ausnahme der Rechtshilfe in Strafsachen - inklusive Auslieferung - sowie der Aufgabenbereiche des Grenzwachtkorps und der Zollbehörden fallen die in den Abkommen geregelten Bereiche weitgehend in die Kompetenz der Kantone, denen ja die Polizeihoheit zusteht. Mit einer Erklärung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren vom 11. April 1997 haben die Kantone die Aufnahme der Verhandlungen unterstützt. Die vorliegenden Verträge werden von den Kantonen begrüsst. Sie erhoffen sich deren möglichst rasche Anwendung.

[PAGE 410] Aus all diesen Gründen ersuche ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu folgen, auf die Vorlage einzutreten, die Verträge zu genehmigen und den Nichteintretensantrag der Minderheit Ménétrey-Savary abzulehnen.