Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-12-14
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-14
Wortprotokoll
Bei Artikel 78a wird neu die Aufzeichnung der Einvernahme mit technischen Hilfsmitteln geregelt. Dieser Ausbau ist sicher positiv. Es ist auch im Sinne des Beschuldigten, dass Aufnahmen seiner Einvernahme gemacht werden können. Dabei wird grundsätzlich am Protokoll festgehalten, aber es soll nachträglich erstellt werden. Es wird zunächst mit technischen Hilfsmitteln eine Aufzeichnung gemacht, das Protokoll kann dann nachträglich erstellt werden.
Der Nationalrat hat nun eine Änderung vorgenommen. Er sieht vor, dass dieses Protokoll innerhalb kurzer Frist, also innerhalb von sieben Tagen, erstellt wird. Das ist aus Sicht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates in Ordnung, wir können dem zustimmen. Der Nationalrat möchte zudem, dass das erstellte Protokoll nachträglich vorzulesen respektive nachträglich zum Lesen vorzulegen ist. Diese zusätzliche Massnahme ist sehr aufwendig, da man noch einen separaten Termin abmachen muss, um das Protokoll vorlesen oder vorlegen zu können. Weil das übermässig aufwendig ist, beantragt Ihnen die Kommission, auf diesen Zusatz zu verzichten, da darin kein zusätzlicher Schutz des Beschuldigten erkennbar ist.
Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, bei Litera b beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.