Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2021-12-14
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-14
Wortprotokoll
Mit der Vorlage sollen ausländische Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet werden, ihren entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die kantonalen Mindestlöhne zu bezahlen, sofern diese unter den Geltungsbereich der kantonalen Mindestlohngesetze fallen. Der brisanteste Teil dieser Vorlage ist sicher die Frage, ob im Entsendegesetz überhaupt eine Regulierung in Bezug auf kantonale Mindestlöhne notwendig ist.
Die Vorlage geht auf eine Motion unseres ehemaligen Fraktionskollegen Fabio Abate zurück. Die Motion Abate 18.3473 wurde erst aufgrund der Einführung von kantonalen Mindestlohngesetzen eingereicht. Uns allen ist bewusst, dass die Situation im Kanton Tessin besonders angespannt ist. Deshalb haben wir ein gewisses Verständnis für die Forderung des damaligen Tessiner Ständerates, dass kantonale Mindestlöhne auch von Entsendebetrieben aus der EU garantiert werden müssen.
Heute ist es gemäss Artikel 2 Absatz 1 des Entsendegesetzes so, dass Arbeitgebende mit Sitz im Ausland für die Dauer der Entsendung gewisse in der Schweiz geltende Arbeits- und Lohnbedingungen einhalten müssen, sofern diese in Bundesgesetzen, Verordnungen des Bundesrates, allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen sowie Normalarbeitsverträgen im Sinne von Artikel 360a OR geregelt sind. Jetzt geht es um die Frage, ob das Entsendegesetz auf kantonale Mindestlöhne ausgeweitet werden soll. Die FDP-Fraktion lehnt diese Vorlage mehrheitlich ab und beantragt, gar nicht erst auf sie einzutreten. Warum?
Die kantonale Mindestlohngesetzgebung für entsandte Arbeitnehmende gilt nur, sofern das kantonale Gesetz dies auch vorsieht. Für den Vollzug der kantonalen Mindestlohngesetze und die Sanktionierung der Verletzung der Mindestlöhne kommen die Bestimmungen der kantonalen Gesetze zur Anwendung. Die kantonalen Mindestlohngesetze in den Kantonen Neuenburg, Jura, Genf und Tessin - und neu auch in Basel-Stadt, wenn das Basler Gesetz dann in Kraft tritt - sind in Bezug auf ihren Geltungsbereich materiell und personell unterschiedlich ausgestaltet. Gewisse kantonale Gesetze sehen keine Sanktionen für den Fall einer Nichteinhaltung des Mindestlohns vor.
Die Anwendbarkeit der Kontroll- und Sanktionsbestimmungen des Entsendegesetzes bei Verstössen gegen kantonale Mindestlöhne würde dazu führen, dass aus EU/EFTA-Staaten entsandte Unternehmen anders behandelt werden als Schweizer Unternehmen, weil nur die ausländischen Arbeitnehmenden aufgrund des Entsendegesetzes sanktioniert werden könnten. Das würde zu unmöglichen, diskriminierenden Zuständen im Sanktionsregime führen. Im Kanton Tessin gibt es Sanktionen, im Kanton Jura nicht. Wir sind deshalb zur Auffassung gelangt, dass die Kantone diese Regulierung, wenn sie sie denn überhaupt wollen, selbst vornehmen sollen.
Dazu braucht es schlicht keine Anpassung des Entsendegesetzes. Wenn die Kantone in ihren kantonalen Volksabstimmungen die Entsandten aus der Schweiz und aus der EU nicht in den Geltungsbereich mit eingeschlossen haben, ist es jetzt nicht Aufgabe des Bundesparlamentes, dies zu machen. Die betroffenen Kantone könnten ihre Probleme selbst lösen. Der Vollzug von Gesamt- und von Normalarbeitsverträgen ist dezentral. Die Sozialpartner zum Beispiel kontrollieren via ihre paritätischen Kommissionen, ob die Bedingungen der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge eingehalten sind. Bei den Normalarbeitsverträgen - davon kennt der Kanton Tessin einige - tut das die zuständige kantonale tripartite Kommission. Wir agieren also nicht im rechtsfreien Raum. Hingegen stellen wir in den letzten Jahren die Tendenz fest, dass sich der Staat immer mehr in die Sozialpartnerschaft einmischt. Das braucht es bei einer funktionierenden Sozialpartnerschaft - und die haben wir in der Schweiz - nicht.
Zuletzt hören wir immer wieder Klagen, dass sich der Bund immer stärker in die kantonale Hoheit einmischen will, zum Beispiel im Raumplanungsgesetz, in der Bildungspolitik und in anderen Politikbereichen. Wir nehmen diese Klagen ernst und sollten jetzt deshalb nicht einen weiteren Schritt in die falsche Richtung machen und kantonale Mindestlöhne im Entsendegesetz regulieren.
Ich bitte Sie namens der FDP-Fraktion, den Antrag der Mehrheit der WAK-N zu unterstützen und nicht auf die Vorlage einzutreten.