Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-12-14
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-14
Wortprotokoll
Ich möchte einfach zur Klärung noch drei inhaltliche Punkte erwähnen, auch für das Amtliche Bulletin.
1.[NB]Der Kompromiss, also der erste Teil, bei dem Konsens besteht, ist von der Bedeutung her relativ klar. Ein Beschuldigter kann von der ersten Einvernahme einer mitbeschuldigten Person ausgeschlossen werden, sofern er noch nicht einvernommen wurde. Das funktioniert dann auch bei mehreren Beschuldigten. Es ist relativ klar, wie hier der Meccano ist. Beim Zusatz, der von den Anwälten eingebracht worden ist, ist zunächst einmal aus meiner Sicht - ich sage das einfach als Berichterstatter - nicht ganz klar, was "unverzüglich" bedeutet. Die Einvernahme hat unverzüglich zu erfolgen. "Unverzüglich" bedeutet "ohne Verzug". Das entspricht[NB]einfach[NB]dem[NB]Beschleunigungsgebot, dass die Einvernahme so rasch, wie sinnvoll ist, stattfinden muss. Was das in der Praxis bedeutet, ist unklar. Das muss man hier einfach offenlegen.
2.[NB]Der zweite Teil, der Zusatz, funktioniert reibungslos, wenn die Einvernahme von einem Mitbeschuldigten erfolgt. Die Frage ist, was geschieht, wenn mehrere Beschuldigte einvernommen werden, wenn es also zum Beispiel drei oder vier Mitbeschuldigte gibt. Dann hat man die Ausschliessung gegenüber dem ersten Mitbeschuldigten. Wenn dann aber noch ein weiterer Mitbeschuldigter separat einvernommen wird, ist nicht klar, was diese Frist von zehn Tagen bedeutet, wenn er in Untersuchungshaft ist. Das ist einfach offen, das muss man einfach so deklarieren.
3.[NB]Der Inhalt dieser Einvernahme, die vorgesehen wird, ist natürlich nicht bestimmt. Es steht nicht, dass eine Einvernahme zur Sache respektive eine umfassende Einvernahme stattfinden muss.
Das einfach zuhanden des Amtlichen Bulletins.