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Hofmann Hans · Ständerat · 2002-11-26

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-11-26

Wortprotokoll

Trotz allem Verständnis für das Votum von Kollegin Slongo glaube ich, dass wir nie in irgendeinem Kanton ein solches Tiefenlager werden realisieren können, wenn wir dieses kantonale Referendum gemäss Bundesrat im Gesetz behalten. Das haben auch der Zürcher Regierungsrat und der Zürcher Kantonsrat so beurteilt. Eine Einzelinitiative, welche verlangte, dass in der Kantonsverfassung der Bau eines allfälligen Tiefenlagers einem kantonalen Referendum unterstellt würde, wurde im Kantonsrat mit einer Zweidrittelsmehrheit deutlich abgelehnt, weil man sah, dass das Problem sonst nicht gelöst ist. Die Endlagerproblematik ist eine nationale Aufgabe.

Für mich kommt noch ein wichtiges Argument dazu: Es beginnt sich im Gesetz ein Widerspruch zu bilden, wenn wir bei den Voraussetzungen für eine Rahmenbewilligung schreiben, dass der Nachweis für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle erbracht sein muss, im gleichen Gesetz die Erbringung eines solchen Nachweises aber praktisch verhindern. Ich glaube, dass die Bevölkerung in keinem Kanton zustimmen würde.

Es betrifft den Kanton Zürich: Ich weiss, ich spreche hier vielleicht gegen eine gewisse Region in unserem Kanton, aber wenn das wirklich der geeignete Standort ist, wenn ein solches Tiefenlager dort wirklich möglich ist, dann muss man dazu Hand bieten. Wenn das Zürcher Volk es ablehnen würde, müsste die Nagra weitersuchen. Dann findet man vielleicht heraus, dass es im Kanton Aargau ginge. Es würde wieder dasselbe passieren. Wir würden den Bau eines Tiefenlagers auf Dauer verhindern.

Die Kommission hat dem Rat mit grosser Mehrheit - ich glaube, mit 10 zu 1 Stimmen - Festhalten beantragt. Ich bitte Sie, das zu tun.

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