Jositsch Daniel · Ständerat · 2021-12-14
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-14
Wortprotokoll
Auch hier liegt eine Änderung vor, die der Nationalrat vorgenommen hat, ohne dass das vorher irgendwie in der Vorlage gewesen wäre. Es geht um die Ausweitung der verdeckten Ermittlung im präventiven Bereich bei Sexualdelikten.
Ich muss Ihnen ganz persönlich sagen, dass ich sehr viel Sympathie für das Anliegen habe, denn wir haben das vor rund zehn Jahren einmal aufgrund eines Entscheides des Bundesgerichtes diskutiert. Dieser Entscheid hat damals dazu geführt, dass wir das gesamte Konzept der verdeckten Ermittlung neu überarbeitet und die Strafprozessordnung entsprechend geändert haben. Damals wurde auch die verdeckte Fahndung neu eingeführt. Es wurde festgehalten, dass die verdeckte Ermittlung im Rahmen des Strafverfahrens den repressiven Bereich betreffen soll, also immer dann zum Zug kommen soll, wenn ein Strafverfahren aufgrund bereits verübter Delikte durchgeführt wird, und dass der präventive Bereich, wenn also verdeckt ermittelt werden soll, um zukünftige Delikte zu verhindern, in der kantonalen Polizeizuständigkeit ist.
Im Nachgang zu diesen Entscheiden, die wir getroffen haben, haben sämtliche Kantone ihr Polizeirecht angepasst, soweit das notwendig war, und führen nun aufgrund der kantonalen Gesetzgebung die verdeckte Ermittlung durch. Wenn wir nun hier dem Nationalrat zustimmen würden, würden wir das gesamte Verfahren wieder umkehren. In den Kantonen müssten also die gesamten Gesetzgebungsarbeiten, die aufgrund unserer Entscheide vorgenommen wurden, wieder rückgängig gemacht werden. Das wäre, um es ganz direkt zu sagen, ein gesetzgeberischer Schildbürgerstreich.
Die Kommission für Rechtsfragen ist einstimmig der Meinung, dass man auf eine solche Übung verzichten und beim geltenden Recht bleiben sollte.