Salzmann Werner · Ständerat · 2021-12-14
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-14
Wortprotokoll
Wie der Kommissionssprecher bereits gesagt hat, beantrage ich, bei Artikel 352a dem Nationalrat zu folgen, der streichen will.
In der Praxis finden bei längeren Freiheitsstrafen Einvernahmen statt. Die Staatsanwaltschaften sind sich der Tragweite des Sanktionenrechts bewusst, aber Freiheitsstrafe ist nicht gleich Freiheitsstrafe; man darf nicht alles über den gleichen Leisten schlagen. Auch wenn auf den ersten Blick einleuchtet, dass bei einer Freiheitsstrafe eine Einvernahme stattfinden soll, darf nicht vergessen werden, dass das auf klare Fälle zugeschnittene Strafbefehlsverfahren ganz überwiegend vom Massengeschäft geprägt ist. Der Kanton Bern stellt jährlich etwa 87[NB]000 Strafbefehle aus. Darunter fallen zu einem überwiegenden Teil Strassenverkehrsdelikte; diesen liegen objektive Beweismittel wie Radarfotos, Nachmessungen oder polizeiliche Beweisaufnahmen zugrunde. Gleiches gilt für Ladendiebstähle usw. Die ausgefällten Strafen sind überwiegend Geldstrafen und Bussen, Freiheitsstrafen sind eher selten.
Ein Beispiel: Wenn nun Geldstrafen nicht bezahlt werden, was häufig aus Geldmangel oder Renitenz vorkommt, müssen diese reihenweise in Einzel- oder in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt werden; dies sind kurze Strafen von wenigen Tagen bis wenigen Wochen. Dazu dient das heutige rasche Umwandlungsverfahren. Sollte der Antrag unserer Kommission Bestand haben, dann müssten in all diesen unzähligen Fällen Einvernahmen durchgeführt werden. Das Thema der Einvernahme wäre dann, dass die Strafbehörde sagt: "Auf dem Radarfoto in diesem Wagen mit diesem Kennzeichen, das sind Sie. Sie haben die Geldstrafe nicht bezahlt - weshalb nicht? Weil Sie schuldhaft nicht bezahlt haben, müssen wir die Geldstrafe in eine Einzelstrafe von sechs Tagen umwandeln."
Diese Einvernahmepflicht, die in der Sache selber nichts bringt, bindet eben massive Ressourcen und ist kostenintensiv. Es wird neu neben dem Staatsanwalt oder der Staatsanwältin eine Protokollführung und zusätzliche Administrativarbeiten brauchen, dies anstelle des heute unkomplizierten, einfachen Verfahrens.
Deshalb bitte ich Sie, meinem Antrag zu folgen. Sollte aber die Mehrheit des Rates die Einvernahmepflicht als unumgänglich ansehen, würde ich alternativ auch den Antrag Z'graggen unterstützen.