Pfisterer Thomas · Ständerat · 2002-11-26
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-26
Wortprotokoll
Ich möchte klarstellen, dass ich in keinerlei Interessenbindung zur Kernenergiewirtschaft stehe.
Wir diskutieren zurzeit miteinander das Problem der Mitbestimmung der Kantone. Das ist offenbar eine der zentralen Fragen, die zwischen Ständerat und Nationalrat noch offen sind.
Ich möchte eine Bemerkung von Herrn Bundesrat Leuenberger aufnehmen, die er soeben gemacht hat. Ich glaube, es [PAGE 957] ist nicht richtig, dass alle nationalen Infrastrukturwerke nur mit Zustimmung, mit Mitentscheid des betroffenen Kantons möglich sind. Bei der Neat, an der wir jetzt gemeinsam arbeiten, ist das selbstverständlich auch nicht der Fall. Das Gleiche gilt hier. Der Bund muss ohne formelle Zustimmung der Kantone funktionieren können. Aber das ist nur die halbe Wahrheit. Hier geht es um das Veto der Kantone, speziell bei der Kernenergie.
Es geht mir gleich wie vorhin Kollege Hofmann, dass ich meine, wir würden in einen Widerspruch hineinlaufen, wenn wir einerseits das Veto zulassen würden, andererseits uns bemühen, die internationale Verantwortung und die Entsorgungspflicht ernst zu nehmen, so wie es vorhin Kollege Escher unterstrichen hat. Aber allein mit dem Ausweg des Referendums, den uns die Kommission vorschlägt, könnten wir das Problem nicht hinreichend lösen. Das Problem besteht eben darin, dass das Referendum ein Referendum für das ganze Schweizervolk ist. Das heisst also, dass wir eine zentralistische Komponente einbauen würden. Mit dem Referendum würden wir gleichzeitig nur zu Ja-Nein-Lösungen Hand bieten und das Risiko eingehen, dass ein Scherbenhaufen entsteht, wie wir ihn vom Wellenberg her kennen. Die Frage ist also, wie wir das Anliegen der Mitwirkung einbauen können, ohne ein derartiges Referendum zu riskieren. Wir sollten es möglichst vermeiden.
Was ist nötig nach dem Entscheid Wellenberg? Man wird weitersuchen müssen nach Lagermöglichkeiten für schwach- und mittelaktive Stoffe in der Schweiz, so wie sie in anderen Ländern auch möglich geworden sind. Es ist eine breite Suche nötig, denn potenziell sind alle betroffen; es geht um eine gesamtschweizerische Auslegeordnung. Das bedingt in unserem Lande, bei unserer politischen Kultur einen breiten Dialogprozess, eine breite politische Abstimmung. Wir haben das bereits in anderem Zusammenhang kennen gelernt.
Mein Antrag zu Artikel 43 will hier eine Art Mittellösung anbieten: kein Veto, aber den Einbezug der Kantone bei der Erarbeitung des Inhaltes. Diese Rahmenbewilligung ist nicht nur ein technisches Problem und kann nicht nur technokratisch gelöst werden. Es geht um eine zusätzliche Dimension: die lokale Einpassung. Das Rahmenbewilligungsverfahren hat man ja 1979 genau deshalb geschaffen, um diese politische Dimension einzufangen. Mit dem Referendum allein leisten wir dies nicht.
Was meint der Antrag mit "beteiligen"? Die blosse Anhörung genügt nicht; es reicht nicht, wenn man den fixfertigen Entwurf der Rahmenbewilligung den Kantonen schickt und ihnen dann 20 Tage Zeit gibt, um sich dazu zu äussern. Das reicht nicht. Es ist notwendig, dass sie in den Prozess der Erarbeitung eingebunden werden. Sie dürfen auch dort kein Veto einführen, selbstverständlich nicht. Aber sie sollen ihre Anliegen einbringen können; man muss sich damit auseinander setzen. Das ist mit dieser Beteiligung gemeint.
Das ist in unserem Lande an x Orten erprobt und wurde beispielsweise auch von der Nagra-Begleitkommission im Unteren Aaretal so gehandhabt. In dieser Kommission war der Kanton, waren alle möglicherweise betroffenen Gemeinden und selbstverständlich auch unsere deutschen Nachbarn aus dem Badischen dabei. Gemeinsam hat man ohne irgendwelche grossen Probleme Lösungen gefunden.
Wenn wir diesen Weg verweigern, dann riskieren wir, wie Herr Gentil gesagt hat, dass der Zwang entsteht, letztlich auf die Strasse zu gehen, und auf diese Weise wollen wir unser Verfahren nicht durchführen.
Ich habe dieses Problem auch mit den drei aargauischen Standortgemeinden besprochen. Sie sind ausdrücklich bereit, auf das Veto zu verzichten, wenn ihnen eine genügende Mitwirkung angeboten werde. Artikel 43 ist nicht "matchentscheidend", aber doch nicht ohne Bedeutung. Angesichts des Resultates im Nationalrat sollte es möglich sein, hier dem Nationalrat entgegenzukommen. Er hat seine Fassung von Artikel 43 nur mit 85 zu 74 bzw. 86 zu 72 Stimmen beschlossen. Die Differenz ist also nicht allzu gross.
[VS]
Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Der Sprecher der Minderheit verzichtet auf das Wort.