Herzog Eva · Ständerat · 2021-12-14
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-14
Wortprotokoll
Nach einer Serie von Bundesgerichtsentscheiden im Jahr 2020 und Anfang 2021 wurde vielen erst bewusst, dass sich das eheliche Unterhaltsrecht in einem starken Wandel befindet. Die Urteile bekräftigen eine Abkehr von verschiedenen Schutzklauseln im Eheunterhaltsrecht, unter anderem vom Konzept der lebensprägenden Ehe, was sich offenbar in weniger häufigen, tieferen und/oder auf kürzere Dauer festgelegten Unterhaltsbeträgen äussert und bei den meisten Scheidungen die Frauen betrifft. Die Ehe ist keine Lebensversicherung mehr - das ist die Botschaft dieser Urteile.
Einer der an den Entscheiden beteiligten Bundesrichter sagte in einem Zeitungsinterview im April dieses Jahres explizit, dass den Entscheiden die Annahme zugrunde liege, dass veränderte gesellschaftliche Verhältnisse mit einer deutlich gestiegenen ökonomischen Unabhängigkeit von Frauen einhergingen und Unterhaltszahlungen somit ihre Notwendigkeit eingebüsst hätten. Ich würde es selbstverständlich sehr begrüssen, wenn das in dieser allgemeinen Form so wäre. Aber meine Wahrnehmung ist heute noch eine andere. [PAGE 1380]
Deshalb möchte ich wissen, was Sache ist. Eine kürzlich publizierte Studie des Schweizerischen Nationalfonds hat nämlich gezeigt, dass nachehelicher Unterhalt schon in den 1990er- und 2000er-Jahren seltener wurde, die Erwerbseinkommen von geschiedenen Frauen aber nicht im zu erwartenden Masse gestiegen sind und die Einkommen bei Paaren mit Kindern auch heute noch sehr ungleich verteilt sind, dies unter anderem aufgrund fehlender preisgünstiger Kinderbetreuungsplätze und negativer Anreize im Steuersystem. Das Wegfallen von Unterhaltszahlungen nach Scheidungen dürfte für viele Betroffene deshalb zu schwierigen ökonomischen Verhältnissen führen, im schlimmsten Fall sogar zum Abrutschen in die Sozialhilfe und damit zu Mehrkosten für den Staat.
Die Frage, wie stark diese Entwicklung ausfällt, kann aufgrund aktuell fehlender Daten nicht beantwortet werden. Bis 2008 wurden im Rahmen der Scheidungsstatistik des Bundesamtes für Statistik von den Gerichten für jedes Scheidungsurteil grundlegende Informationen zu Unterhaltsentscheiden erhoben. Um die Gerichte zu entlasten, werden dem Bundesamt für Statistik die Daten zu den Scheidungen seither aus dem informatisierten Zivilstandsregister Infostar übermittelt. Dort fehlen aber Informationen zu Unterhaltsentscheiden und weiteren Vereinbarungen im Fall von Scheidungen; ich habe dies in der Begründung ausführlich geschildert.
Meine Motion verlangt nun, diese Lücke zu schliessen und eine Datengrundlage zu Unterhaltsentscheiden im Familienrecht zu schaffen. Die Daten sollen für Forschungszwecke mit weiteren Datenquellen verknüpft werden können.
Der Bundesrat bestätigt in seiner Antwort, dass eine schweizweit einheitliche Datenerfassung und Erstellung von Statistiken über die Praxis der Justiz- und Verwaltungsbehörden in den verschiedenen Rechtsbereichen zentral für die Evaluation bestehender Rechtsvorschriften und die Ausarbeitung neuer Gesetze ist, aber auch für vielfältige Forschungszwecke. Er unterstützt auch grundsätzlich das Anliegen der Motion, was mich sehr freut. Der Bundesrat schreibt sogar, dass er vom Nutzen und der Notwendigkeit einer Datengrundlage zu den Entscheiden im Familienrecht überzeugt ist.
Als Grundlage dafür, weshalb er die Motion gleichwohl ablehnt, führt er ins Feld, dass die Umsetzung sehr komplex sei. Der finanzielle und personelle Aufwand sei abzuschätzen. Eventuell müsse eine formell-gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit die Kantone zur verlangten Datenerhebung verpflichtet werden könnten. Es werde ein einheitliches Informatiksystem brauchen usw. Deshalb würde er in einem ersten Schritt eine Machbarkeitsstudie ausarbeiten lassen, dies auch nur im Rahmen eines Postulates. Was er dann im Zweitrat beantragen würde - Sie haben es gesehen -, ob er das Anliegen schliesslich umsetzen möchte oder nicht, möchte er also offenhalten.
Die genannten Punkte zur Umsetzung der Motion wie auch die Notwendigkeit von Vorarbeiten kann ich absolut nachvollziehen. Aber ich verstehe nicht, wieso dies ein Grund sein sollte, die Motion abzulehnen, wenn der Bundesrat doch selber vom Inhalt der Motion überzeugt ist.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion anzunehmen.