Müller Damian · Ständerat · 2021-12-15
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-15
Wortprotokoll
Ich gebe zu, der Titel der Motion klingt vielversprechend. Doch leider hält der Inhalt nicht, was der Titel verspricht. Das Ziel ist es, Versorgungsstörungen und Marktrückzüge in der Schweiz insbesondere bei kostengünstigen Arzneimitteln zu vermindern. Die Corona-Pandemie hat diesen Trend drastisch verschärft.
Selbstverständlich sind sich alle darin einig, dass die Versorgungssicherheit oberste Priorität hat. Uneinig ist man sich über die geeigneten Mittel, die zu diesem Resultat führen. Innerstaatliche Eingriffe in die Preisbildung bei einem "well-established use", bei Generika und patentabgelaufenen Arzneimitteln, bei denen der Wettbewerb funktioniert oder[NB]sogar[NB]Parallelimporte möglich sind, schaden[NB]erfahrungsgemäss[NB]der Patientenversorgung mehr, als sie nützen.
Konkret fordert die Motion Stark, dass der Bundesrat beauftragt wird, das EDI anzuweisen, die 2021 laufende Preisüberprüfung derjenigen Arzneimittel der Spezialitätenliste, bei denen sämtliche Präparate einer Einheit bzw. Gamme unter einem Fabrikationsabgabepreis von 20 Franken liegen, per sofort zu stoppen. Die Preise sollen bis zum Vorliegen einer angepassten Regelung auf dem Niveau von 2018 belassen werden. Die Überprüfung der Arzneimittelpreise soll für diese Kategorie entfallen oder zumindest nur alle zehn Jahre erfolgen anstatt wie heute im Dreijahresrhythmus.
Weiter soll die Versorgungssicherheit von Arzneimitteln in der Schweiz erhöht werden, indem der Bundesrat beauftragt wird, Artikel 65d Absatz 1 KVV so anzupassen, dass die periodischen Überprüfungen der Arzneimittelpreise ab 2022 effizient, differenziert und wirtschaftlich sinnvoll erfolgen. Insbesondere sollen dabei auch die Versorgungssicherheit und die Unabhängigkeit vom Produktionsstandort Asien berücksichtigt werden.
Das Problem der Versorgungsengpässe ist in der Schweiz erkannt. Das BAG erstellt momentan zusammen mit Swissmedic, dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung und der Armeeapotheke einen Bericht über die Versorgungsengpässe in der Schweiz mit Arzneimitteln. Die darin enthaltenen Massnahmen sollen anschliessend durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter Mitwirkung aller betroffenen Stakeholder weiterbearbeitet werden. Der Bericht soll Ende 2021 dem Bundesrat vorgelegt werden. Es ist sinnvoll, diesen Bericht abzuwarten und nicht schon vorher Massnahmen zu ergreifen.
Hinzu kommt, dass das BAG bereits heute eine Preissenkung aussetzen kann, um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden. Das BAG hat entsprechend in den Jahren 2017 bis 2020 in 26 Fällen auf eine Preissenkung verzichtet. Zudem können auch Preiserhöhungen gewährt werden; in den Jahren 2017 bis 2020 wurden 15 entsprechende Anträge der Zulassungsinhaberinnen genehmigt. Im Kostendämpfungspaket 2 des Bundesrates ist ausserdem vorgesehen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um differenzierte Überprüfungen des Preises in der Verordnung regeln zu können. Klar ist doch: Der Preis allein greift als Merkmal viel zu kurz. Man muss auch berücksichtigen, wie viel Umsatz ein[NB]Präparat[NB]generiert oder wie hoch die Tagestherapiekosten sind.
Die Forderung der Motion, alle Arzneimittel unter 20 Franken von einer Überprüfung auszunehmen, würde rund ein Drittel der Medikamente der Spezialitätenliste betreffen. Die Motion will also willkürlich auf Preissenkungen bei Medikamenten mit einem Packungspreis von unter 20 Franken verzichten, obwohl in der Politik oft kritisiert wird, dass die bestehenden Preissenkungsmassnahmen nicht ausreichen würden. Das ist ein Widerspruch. Wir haben bereits in der Beratung der Kommission vom 11. November dafür plädiert, dass wir die Thematik im kommenden Jahr in einer sogenannten Gesamtschau angehen wollen.
Deshalb beantragt die Kommission mit 11 zu 1 Stimmen, genauso wie der Bundesrat, die Motion abzulehnen. Ich bitte Sie, diesem Antrag ebenfalls stattzugeben.