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Hess Lorenz · Nationalrat · 2021-12-15

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-15

Wortprotokoll

Die Einigungskonferenz hat heute Morgen stattgefunden und unterbreitet Ihnen bezüglich der Änderungen im Covid-19-Gesetz folgende Anträge zur Bereinigung; es geht um zwei Punkte.

Der erste Punkt betrifft die Offenlegung der Verträge, die der Bund mit den Herstellern von Impfstoffen abschliesst. Die Einigungskonferenz ist zum Schluss gekommen, dass genügend Transparenz herrscht und dass die gesetzlichen Grundlagen genügen, um Einsicht in diese Verträge zu haben. Sie schlägt Ihnen deshalb vor, hier dem Ständerat zu folgen und diesen Passus zu streichen.

Der zweite Punkt, der noch geblieben ist, betrifft die Stärkung des Gesundheitswesens. Konkret sprechen wir von [PAGE 2606] Artikel 3 Absätze 8 und 9, wo wir faktisch drei Möglichkeiten zur Auswahl hatten. Die eine war der Beschluss des Ständerates auf Streichung. Dann hatten wir einen in die Einigungskonferenz eingebrachten Alternativvorschlag zu behandeln. Schliesslich bestand auch noch das Anliegen aus dem Nationalrat, wonach dem Bund tatsächlich weitgehende Kompetenzen zur Beeinflussung und Steuerung in den Kantonen gegeben werden sollten.

Letztlich hat sich die Einigungskonferenz für den neuen Absatz entschieden, den Sie auf Seite 13 Ihrer Fahne finden und der eine Abänderung des ursprünglich vom Nationalrat gemachten Vorschlages darstellt. Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass die Kompetenzen betreffend die Zuständigkeiten im Gesundheitswesen nicht verschoben werden. Es war der Einigungskonferenz sehr wichtig, dass wir in diesem Gesetz, das zwar nur noch ein Jahr gültig sein wird, die Kompetenzordnung nicht ändern, die im Gesundheitswesen klar definiert ist, was die Rolle der Kantone und jene des Bundes anbelangt.

Deshalb lautet die Formulierung, gerade was die Kapazitätsplanung anbelangt, eben nicht mehr wie ursprünglich vom Nationalrat vorgesehen: "Er [der Bund] definiert [...] die Kapazitäten", sondern - Sie sehen das im Antragstext der Einigungskonferenz -: "Die Kantone definieren [...] in Absprache mit dem Bund". So werden also, wie gesagt, die Kompetenzen gewahrt. Die Einigungskonferenz schlägt Ihnen hier vor, einen neuen Absatz 8 einzufügen.

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt - das ist der Systematik in der Darstellung und Niederschreibung des Gesetzes geschuldet -, dass diese Bestimmung dann nicht mehr in Artikel 3 Absätze 8 und 9 stehen wird, sondern in Artikel 3 Absatz 4bis. So wird das am Schluss im Gesetz stehen. Das hat aber keine materiellen Änderungen zur Folge und entspricht dem Antrag, den die Einigungskonferenz Ihnen hier unterbreitet.