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Spoerry Vreni · Ständerat · 2002-11-27

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-27

Wortprotokoll

Wir haben es von Kollege David eben gehört: Mit seinem Minderheitsantrag sollen - vor allem über Branchenlösungen - Frühpensionierungsregelungen im Tieflohnbereich gefördert werden. Des Weiteren soll bei Arbeitnehmenden im tiefen Lohnsegment dank einer Überbrückungsrente eine spätere Kürzung der AHV-Rente verhindert werden. Diese Zielsetzungen sind sicher ehrenwert, aber sie sind mit dem Antrag, der uns unterbreitet worden ist, schlicht nicht zu erreichen. Ich möchte diese Feststellung mit acht Punkten begründen.

1. Es ist eine administrativ sehr aufwendige Lösung. Im Klartext bedeutet der Antrag, dass ein neues, bislang unbekanntes Instrument geschaffen wird, nämlich eine Ergänzungsleistung zum BVG. In jedem einzelnen Fall muss deshalb abgeklärt werden, ob die Voraussetzungen für eine staatliche Unterstützung gemäss dem beantragten Artikel 101quater gegeben sind oder nicht. Nicht definiert wird im Antrag der Minderheit II (David), wer das machen soll. Da es sich hier nicht um Ergänzungsleistungen (EL) im Zusammenhang mit der AHV handelt, sondern im Grunde genommen um Ergänzungsleistungen zu einer BVG-Leistung, können es wohl nicht die bestehenden EL-Stellen sein. Diese Aufgabe müsste also von den Stiftungen ausgeführt werden, die das staatliche Geld zu vereinnahmen und zu verteilen hätten.

2. Die Vertreter der Minderheit II sagen, dass sie mit dieser Lösung den Export der Leistung umgehen können. Wenn das zutrifft, so machen sie aber gerade damit die von ihnen angestrebte Förderung von Gesamtarbeitsverträgen im Niedriglohnbereich, die eine Überbrückungsrente beinhalten, hinfällig. Warum? Vor allem im Niedriglohnbereich sind bei uns die ausländischen Arbeitnehmer sehr zahlreich. Wenn nun für die Ausländer, die nach ihrer Pensionierung nach Hause gehen, in einer Lösung mit Gesamtarbeitsvertrag keine Beihilfen erhältlich sind, dann wird der Anreiz, Überbrückungsrenten im Gesamtarbeitsvertrag für die niedrigen Einkommen zu schaffen, massiv reduziert.

Ein Gesamtarbeitsvertrag kann nämlich bei den Leistungen nicht zwischen schweizerischen und ausländischen Arbeitnehmern unterscheiden. Die im Gesamtarbeitsvertrag vorgesehenen Leistungen müssen an alle ausbezahlt werden. Und wenn für die Ausländer, die nach Hause gehen, deswegen keine staatliche Beihilfe erhältlich ist, müssen die entsprechenden Beiträge durch die Arbeitgeber erbracht werden. Damit entfällt der mit dem Antrag der Minderheit II anvisierte Förderungsanreiz.

3. Das Gleiche gilt für die individuellen Beihilfen. Wenn für die Ausländer, die nach Hause gehen, keine staatlichen Beihilfen erhältlich sind, besteht nach der Lösung David auch kein Anreiz, für diese Kategorie eine gute Lösung vorzusehen.

4. Mit der Lösung David werden Mitarbeiter, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, nicht mit Mitarbeitern gleichgestellt, welche diese Möglichkeit nicht haben: Die Mitarbeiter ohne Gesamtarbeitsvertrag fahren schlechter. Das ist bei einer Lösung, die mit staatlichen Geldern unterstützt wird, in höchstem Masse problematisch. Warum ist das so?

Zum Ersten setzt die Minderheit II die Limiten bei den individuellen Beihilfen tiefer an als bei den kollektiven Beihilfen. Zum Zweiten werden die kollektiven Beihilfen direkt an die Stiftungen ausbezahlt, welche ausserhalb der Pensionskassen von den Sozialpartnern gemäss Artikel 101quinquies Absatz 1 Litera c speziell finanziert werden. Damit können die von den Sozialpartnern für die Übergangsrente aufzubringenden Mittel herabgesetzt werden, jedenfalls so weit, als es sich nicht um Ausländer handelt, die in ihr Heimatland zurückkehren, weil dort die Beihilfen nicht erhältlich sind.

5. Bei den individuellen Beihilfen werden die staatlichen Gelder direkt an die Begünstigten ausgerichtet und eben nicht an die Stiftung. Damit wird für den einzelnen Arbeitgeber kein Anreiz geschaffen, mit einem eigenen Effort eine Überbrückungsrente zu implementieren.

6. Was heisst das nun für die betroffenen Arbeitnehmer? Wenn keine solche Überbrückungsrente besteht, was im individuellen Bereich sicher oft der Fall sein wird, wird es den Arbeitnehmern im Niedriglohnbereich trotz Beihilfe unmöglich sein, bei einer Frühpensionierung ohne Vorbezug der AHV-Rente über die Runden zu kommen. Sobald aber der Vorbezug der AHV-Rente getätigt wird, kommt gemäss Minderheit II lebenslang die volle versicherungsmathematische Kürzung zum Zuge. Weil die Beihilfe ja nur vorübergehend ausbezahlt wird - nur zwischen dem Alter 62 und 65 - und im Alter 65 wieder wegfällt, werden zumindest die Arbeitnehmer ohne Gesamtarbeitsvertrag im Alter die vorgesehene Ersatzquote für das Erwerbseinkommen deutlich verfehlen.

7. Zum schwerwiegendsten Nachteil der Lösung der Minderheit II. Die Minderheit II will für ihre Lösung 0,12 Mehrwertsteuerprozent einsetzen, das sind 320 Millionen Franken. Sollte diese Minderheit aber, entgegen den vorher erwähnten Problemen, mit einer gewissen Anreizstrategie Erfolg haben und sollte die Zahl der berechtigten Personen ansteigen, müssten die Beihilfen zwingend laufend gesenkt werden, denn es dürfen nicht mehr als 0,12 Mehrwertsteuerprozent dafür eingesetzt werden. Ein Arbeitnehmer weiss demzufolge nie, mit welcher Beihilfe er bei einem vorzeitigen Rücktritt wird rechnen können. Diese Unsicherheit scheint der Kommissionsmehrheit im Bereich der Niedriglöhne nicht tragbar zu sein.

8. Wenn die Minderheit II sagt, es brauche für ihre Lösung keine zusätzlichen Mittel, die Lösung werde aus dem allgemeinen Topf, also aus den Mehrwertsteueranteilen des Bundes, finanziert, muss man sehen, dass 320 Millionen Franken für eine neue, bislang nicht existierende Aufgabe im Rahmen der Sozialversicherung eingesetzt werden. Diese Mittel werden zwangsläufig an einem anderen Ort fehlen. Wenn man also nicht gleichzeitig eine bereits bestehende Leistung kürzt oder streicht, dann sind das letztlich genauso Mehrausgaben wie bei der Lösung der Kommissionsmehrheit.

Ich fasse zusammen: Wollte man ein solches neues Instrument schaffen, das die Auszahlung von Überbrückungsrenten tatsächlich fördert, und zwar für alle gleich fördert, dann [PAGE 1010] müsste man deutlich mehr Mittel einsetzen, als es die Minderheit II vorsieht. Frau Bundesrätin Dreifuss hat in der Kommission den Betrag von "einer Milliarde Franken oder mehr" genannt. Wenn man aber so viel Geld einsetzen würde, dann würde das gleichzeitig zu einer viel stärkeren Förderung der vorzeitigen Pensionierung führen, als das mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit der Fall ist - das alles unter dem Titel, wie Herr David gesagt hat, man wolle den vorzeitigen Rücktritt nicht fördern.

Aus all diesen Gründen muss aus der Sicht der Kommissionsmehrheit der vielleicht gut gemeinte, aber im Einzelnen nicht ausgereifte Antrag der Minderheit II abgelehnt werden. Ich empfehle Ihnen, bei Ihrem Entscheid zwischen der Mehrheit der Kommission und der Minderheit I (Forster) zu wählen. Persönlich schliesse ich mich der Kommissionsmehrheit an.