Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2002-11-27
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-27
Wortprotokoll
Auch ich habe Verständnis für den Wunsch und den Trend zur vorzeitigen Pensionierung, und auch ich würde ihm gerne Rechnung tragen. Doch möchte ich Sie an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, was während den Debatten zur 10. AHV-Revision im Rat und was später vor der Abstimmung an sämtlichen Podien immer wieder betont wurde: Angesichts der demographischen Entwicklung müsse die nächste Revision, also die jetzt anstehende Revision, klar eine Finanzierungs- und Konsolidierungsrunde sein. Die Zeiten für Sozialausbau - und darum handelt es sich ja letztlich - sind aus finanzieller Sicht vorbei. Angesichts der Alterung der Gesellschaft und der längeren Lebenserwartung ist es zudem nach meiner Meinung widersinnig, Anreize zur Frühpensionierung zu schaffen. Diesen Weg gehen wir aber - entgegen den Beteuerungen der Berichterstatterin -, auch wenn wir nur für bestimmte Einkommensschichten Sonderlösungen vorsehen.
Ich bin deshalb klar der Auffassung, dass in der AHV nur eine versicherungsmathematische Rentenkürzung beim Vorbezug zur Anwendung kommen kann. Spezifische Lösungen für bestimmte Berufe müssen in den Branchen zwischen den Sozialpartnern getroffen werden. Finanziell realistische Lösungen für einen vorzeitigen Altersrücktritt auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen oder mit Berufen, die aus gesundheitlichen Gründen nach einer vorzeitigen Pensionierung rufen, sind von den Sozialpartnern im Rahmen der zweiten Säule zu suchen. Es kann nicht Sache des Gesetzgebers bzw. der AHV-[PAGE 1008] Gesetzgebung sein, sich in Details zu verlieren, besonders deshalb, weil relativ kleine Summen zur Verfügung stehen. Mit den 400 Millionen Franken sollen die bei einem vorzeitigen Rentenbezug erforderlichen Kürzungen der AHV-Renten um rund 40 bis 100 Franken sozial abgefedert werden. Bei Renten zwischen 1400 und 1600 Franken ist das lediglich ein Tropfen - aber ein teurer Tropfen - auf den heissen Stein.
Betrachten wir einmal die Auswirkungen etwas genauer, so fällt Folgendes auf: Ein Einkommen von z. B. 48 000 Franken im Jahr ergibt eine Vollrente von 1688 Franken in der AHV. Das heisst, dass es für eine allein stehende Person ohne übriges Haushalteinkommen bei einer Teilrente kaum möglich ist, in Rente zu gehen, es sei denn, sie nehme trotzdem bestehende Gefässe wie die Ergänzungsleistungen in Anspruch. Vor allem die Minderheit II verschärft mit ihren Kürzungssätzen die "Ungerechtigkeit" in den Übergangszonen von einer Einkommensgrenze zur anderen. Ich meine, für eine Volksversicherung sei das schlecht. So oder so erhalten mit der Abfederung primär Teilzeit arbeitende Zusatzverdienende vermehrt Anreize, vorzeitig in Rente zu gehen. Ich frage Sie: Ist das angesichts der demographischen Entwicklung richtig?
Der sozialpolitische Wert der Abfederung ist also nach meiner Ansicht primär symbolisch und kaum funktional. Diese Mehrbelastungen wirken sowohl für den AHV-Haushalt wie auch für den Bundesfinanzhaushalt belastend und sind kontraproduktiv. Ich frage mich daher wohl nicht ganz zu Unrecht, was denn damit letztlich gewonnen wird. Eine vorzeitige Pensionierung ist zudem nur möglich, wenn auch die Pensionskassen, sei es auf freiwilliger oder auf gesetzlicher Basis, mit der AHV gleichziehen. Bekanntlich sind die Kosten im BV-Bereich höher als bei der AHV; ergo müsste beim Nachziehen im BVG mit zusätzlichen Kosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmende gerechnet werden. Mir ist sehr wohl bekannt, dass viele Kassen die Möglichkeiten der vorzeitigen Pensionierung kennen, dies zumindest bei der öffentlichen Hand; in der Privatwirtschaft finden wir das seltener und weit weniger noch bei den KMU.
Aus diesen Überlegungen bitte ich Sie, der Minderheit I zuzustimmen.