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Zuberbühler David · Nationalrat · 2021-12-15

Zuberbühler David · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-15

Wortprotokoll

Gemäss den Initianten der vorliegenden Volksinitiative bezeichnet Massentierhaltung eine technisierte Tierhaltung in Grossbetrieben, bei der das Tierwohl systematisch verletzt wird. Die Initiative braucht es folglich für die Schweiz und insbesondere das Berggebiet gar nicht, da die Tierhaltung in der Schweiz kleinstrukturiert ist. Bei Schweinen, Geflügel und Kälbern ist die Zahl der Tiere pro Betrieb gesetzlich gar mit der Höchstbestandesverordnung begrenzt, was weltweit einmalig ist.

Zusätzlich hat die Schweiz eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt. Dieses garantiert, dass die Tiere besonders artgerecht gefüttert und möglichst tiergerecht gehalten werden. Gut funktionierende Kontrollen sorgen überdies dafür, dass die Vorgaben des Gesetzgebers auch eingehalten werden.

Zwar gibt es immer wieder einmal Kritik an der Schweizer Landwirtschaft, genauer, an den Tierschutzbestimmungen. Doch die Schweizer Tierschutzvorgaben gelten, und ich wiederhole es noch einmal, weltweit als die strengsten. So mancher Tierschützer in der restlichen Welt wäre froh, wenn endlich strenge Bedingungen, zumindest auf dem Papier, in seiner Heimat herrschen würden.

Mit einer Umstellung der Tierhaltung auf Biostandards, wie das von den Initianten gefordert wird, würden sich der Tierbestand und, damit verbunden, die Produktion ganz klar reduzieren. Die Differenz müsste durch zusätzliche Importe ausgeglichen werden. Zwar sieht die Initiative vor, dass für Importe von tierischen Produkten ebenfalls strenge Regeln gelten sollen. Es ist aber letztendlich fraglich, ob und wie diese Regeln umgesetzt werden könnten. So ist es beispielsweise kaum denkbar, dass aus der EU nur noch Käse importiert werden darf, der aus Milch von Kühen hergestellt wurde, die gemäss den Richtlinien des Programms "Regelmässiger Auslauf im Freien" gehalten werden. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass bei den Importen keine gleichwertigen Tierschutzvorgaben durchgesetzt werden könnten. Die Initiative würde damit zu steigenden Importen von tierischen Produkten aus Staaten mit einem tieferen Tierwohlniveau führen. Die Produktion und der Absatz von einheimischen Lebensmitteln würden damit zusätzlich konkurrenziert werden.

Während die Initiative vor allem für die Geflügel- und die Schweinehaltung einschneidend wäre, wären beim Gegenvorschlag die grössten Auswirkungen bei der Rindviehhaltung festzustellen. Das trifft insbesondere auf das Berggebiet[NB]und somit auch auf meinen Heimatkanton Appenzell[NB]Ausserrhoden zu. Die Annahme des Gegenentwurfes würde dazu führen, dass schätzungsweise rund die Hälfte der Ausserrhoder Heimbetriebe ihre Ställe um- und ausbauen müsste.

Aus Platz- und finanziellen Gründen sind auf unseren Alpen Anbindeställe weit verbreitet. Da besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme und regelmässiger Auslauf im Freien zum Standard werden sollen, müssten diese Ställe zu Laufställen um- und ausgebaut werden, was logischerweise zu Mehrkosten führen würde. Diese Mehrkosten liessen sich künftig nicht mehr mit zusätzlichen Direktzahlungen oder im Markt mit einem Mehrwert über ein Label finanzieren.

Aus all diesen Gründen empfehle ich Ihnen, in allen Punkten der Mehrheit der vorberatenden Kommission zu folgen, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und nicht auf den direkten Gegenentwurf des Bundesrates einzutreten.