Aebi Andreas · Nationalrat · 2021-12-15
Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-15
Wortprotokoll
In der Schweiz gibt es keine Massentierhaltung. Die Landwirtschaft, die von den Initianten mit diesem Begriff suggeriert wird, existiert in der Schweiz gar nicht. Die Tierbestände in der Schweiz sind über die Höchstbestandsregelung und die Anforderungen in Bezug auf die maximal möglichen Düngergrossvieheinheiten hinlänglich [PAGE 2619] geregelt. Entscheidend ist überdies nicht die Anzahl Tiere, die an einem Standort gehalten werden, sondern entscheidend sind deren Gruppengrösse und Haltungsform. Hier ist die Schweiz führend: Die Schweiz verfügt bereits heute, das wurde schon mehrmals gesagt, über eine der strengsten Tierschutzgesetzgebungen der Welt; in keinem anderen Land wurde etwa die Käfighaltung beim Geflügel so früh verboten.
Oft wird auch gesagt - hier ganz unterschwellig -, dass es Tierschutzverstösse gibt. Ja, wir haben ein Tierschutzgesetz, wir sind ein Rechtsstaat, bitte melden Sie Tierschutzverstösse, betreffe es Pferde, Kühe, Ziegen, Schweine, Hunde, Katzen, Hausratten, Meerschweinchen und so weiter und so fort. Das war aber allgemein nicht das Thema. Bereits heute gibt die Bundesverfassung in Artikel 80 vor, dass entsprechende Vorschriften über den Schutz der Tiere zu erlassen sind. Die Gesetzgebung kann den aktuellen Bedürfnissen angepasst werden. Dies wird in der Tierschutzgesetzgebung umgesetzt. Es besteht also bereits in dieser Hinsicht kein Bedarf, die Verfassung so anzupassen.
Weiter haben wir beim Landwirtschaftsgesetz Möglichkeiten, um Anreize zu schaffen. Es wurde schon oft gesagt - ich bin jetzt etwa der 36. Redner -: 77 Prozent der Betriebe beteiligen sich am sogenannten RAUS-Programm, damit die Tiere hinauskönnen; 61 Prozent sind bei besonders tierfreundlichen Stallhaltungen dabei. Wo auf der Welt gibt es das? Nirgends. Ich habe da meine Erfahrungen.
Wir haben auch Zielkonflikte; es darf nicht vergessen werden, dass in diesem Themenbereich ganz klar etliche Zielkonflikte da sind. Ich denke hier an die Ammoniakemissionen aufgrund zusätzlicher Freilandhaltung, auch an Massnahmen im Raumplanungsgesetz. Eine einseitige, verstärkte Gewichtung des Tierwohls über die Verfassung müsste entweder zu einer einseitigen Gewichtung dieser anderen Interessen führen oder zu deren stärkeren Gewichtung via Bundesverfassung, und das ist auch kaum zielführend.
Gestern wurden auch Hochleistungskühe und mittlere Leistungskühe angesprochen. Als ehemaliger Präsident der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Rinderzüchter kann ich Frau Munz sagen, dass es sämtliche Variationen gibt. Die Kuh muss zum Betrieb passen. Gerade die Hochleistungskuh ist keine Umweltverschmutzerin, wenn sie am richtigen Ort steht, dort ihre Leistung erbringt und auch entsprechend gemanagt wird. Es wurde gestern auch gesagt, der mittlere Betrieb sei der profitable Betrieb. Wenn wir jetzt einen Melkroboter für sechzig Kühe kaufen und nur dreissig Kühe diesen Roboter brauchen, weil wir ja nicht mehr halten können, dann, so glaube ich, ist hier die wirtschaftliche Berechnung sehr schnell gemacht.
Ja, scheinheilige Importförderung - ich gehe schon davon aus, dass das bei dieser Vorlage das Thema ist. Denn um den Standard weiter anzuheben und letztlich weniger Tiere zu haben, braucht es letztlich mehr Fleisch.
Frau Prelicz-Huber, ich habe Ihnen gestern sehr gut zugehört. Sie wollen keine Importtiere aus Massentierhaltung. Kommen Sie einmal mit mir nach Südamerika oder nach Kanada. Da gibt es Ställe mit 100[NB]000 Tieren, die Mais und Soja fressen. Auch dort ist es so: Die kleinen Betriebe - "small is beautiful" -, die gibt es gar nicht, denn sie können gar nicht exportieren. Das sind die Realitäten, das sind die Wahrheiten.
Ich selber habe grösstes Interesse daran, dass es meinen Tieren gutgeht. Wenn es meinen Tieren nicht gutgeht, geht es mir überhaupt nicht gut.
Diese Initiative ist wie auch der Gegenentwurf des Bundesrates nicht zielführend und nicht notwendig. Der eingeschlagene Weg über die Tierschutzgesetzgebung kombiniert mit dem Tierwohlprogramm soll und kann konsequent weitergeführt werden, um dem Tierwohl entsprechend Rechnung zu tragen. Es braucht in keinerlei Hinsicht Anpassungen in der Bundesverfassung. Viel konsequenter ist es sowieso, wenn der Konsument bereit ist, über die heute bereits verfügbaren Labels im Bereich Tierwohl die entsprechenden Mehrpreise fair zu entgelten. Solange aber der Absatz der Tierwohl-Label-Produkte tiefer ist als das effektive Angebot, wie zum Beispiel im Bereich Schweinefleisch, ist es scheinheilig, am Abstimmungssonntag etwas zu fordern, das man dann am Montag im Laden nicht kauft.