Fischer Roland · Nationalrat · 2021-12-15
Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2021-12-15
Wortprotokoll
Bundespräsident Parmelin vertrat die Schweiz Ende letzter Woche am Demokratiegipfel, zu welchem US-Präsident Biden eingeladen hatte. Der Bundespräsident wies in seiner Rede darauf hin, dass auch die Schweizer Demokratie nicht perfekt sei. Als Beispiel dafür hätte er sehr gut das heutige Wahlsystem für den Nationalrat aufzeigen können.
Der Nationalrat sollte eigentlich möglichst gut die politischen Präferenzen der Gesamtbevölkerung zum Ausdruck bringen. Die Sitze werden gemäss der Bevölkerungsgrösse auf die Wahlkreise, das sind bekanntlich die Kantone, verteilt. In den Kantonen sollten sie proportional auf die Parteien aufgeteilt werden. So soll sichergestellt werden, dass die Sitzverteilung möglichst gut den politischen Präferenzen der Stimmberechtigten entspricht. Anspruch und Wirklichkeit klaffen aber leider auseinander, denn das heutige Wahlsystem des Nationalrates hat zwei gravierende Nachteile.
Das erste Problem ist die Sitzverteilung nach dem Hagenbach-Bischoff-Verfahren. Die Verteilung der Sitze gemäss diesem Verfahren führt dazu, dass grössere Parteien gegenüber den kleineren Parteien einen Vorteil haben. Im Fachjargon sagt man dazu, die Erfolgswertgleichheit sei verletzt, oder einfacher gesagt: Nicht jede Stimme zählt gleich viel. Die Stimmen für die grösseren Parteien zählen heute im Endeffekt etwas mehr als diejenigen für die kleineren Parteien. Die kleineren Parteien können diesen Nachteil zwar mithilfe von Listenverbindungen etwas ausgleichen, Listenverbindungen können jedoch auch von grossen Parteien eingegangen werden, wodurch diese einen noch grösseren Vorteil bei der Verteilung der Sitze erlangen.
Das zweite Problem sind die Einerwahlkreise oder Wahlkreise mit nur wenigen Sitzen. Auch hier ist die Erfolgswertgleichheit verletzt, denn die Stimmen kleinerer Parteien zählen unter Umständen gar nicht; sie gehen verloren. Bei den letzten Wahlen bedeutete dies z. B., dass die FDP-Stimme in Obwalden oder die SP-Stimme in Uri verloren ging - sie zählte nirgends mehr. Die Folge davon ist, dass die Zusammensetzung des Nationalrates nicht den Wähleranteilen der Parteien entspricht. Die grossen Parteien und insbesondere diejenigen Parteien, welche Einerwahlkreise gewinnen konnten, sind übervertreten, die kleinen Parteien entsprechend untervertreten.
Das Problem mit den zu kleinen Wahlkreisen ist uns aus den kantonalen Wahlen bekannt. Zahlreiche Kantone haben nicht zuletzt aufgrund von Bundesgerichtsentscheiden über die Verfassungsmässigkeit ihre Wahlsysteme angepasst. Das Bundesgericht empfiehlt den Kantonen als Lösung unter anderem den sogenannten doppelten Pukelsheim. Dieses Wahlverfahren würde sich sehr gut auch für den Nationalrat eignen. Insbesondere kann mit diesem System die Erfolgswertgleichheit erreicht werden, ohne die Wahlkreise - die Kantone - zu vergrössern bzw. zu ändern. Die von den Wählerinnen und Wählern der Schweiz zum Ausdruck gebrachte politische Meinung findet eine nahezu exakte Abbildung in der Verteilung der Parlamentsmandate. Und jede Stimme zählt gleich viel. Im Gegensatz zu heute gehen keine Stimmen verloren. Auch die grüne Stimme in Nidwalden, die FDP-Stimme in Obwalden oder eben die SP-Stimme in Uri zählt. Alle Parteien haben die gleichen Chancen, daher werden Listenverbindungen überflüssig. Dadurch steigt die Transparenz, und die Wählerinnen und Wähler haben eine Garantie, dass ihre Stimme nur der von ihr gewählten Partei und nicht einer anderen Partei zugutekommt.
Es besteht grosser Handlungsbedarf beim Wahlsystem für die Nationalratswahlen, denn es ist heute nicht gerecht. Das Ziel, die politische Meinung der Bevölkerung möglichst proportional abzubilden, wird verfehlt.
Ich bitte Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.