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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2021-12-15

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-15

Wortprotokoll

Der Initiant, er hat es ausgeführt, möchte, dass zukünftig die Bundeskanzlei den Titel einer Volksinitiative neutral bestimmt. Gemäss geltender Regelung, es wurde gesagt, muss die Bundeskanzlei nämlich nur dann korrigierend eingreifen, wenn der Titel irreführend ist, kommerzielle oder persönliche Werbung enthält oder zu Verwechslungen Anlass gibt. Als Beispiel schwebt dem Initianten ein ähnliches Vorgehen wie bei Referenden vor, wo die Gesetzesvorlage einen neutral formulierten Titel erhalte.

Die Mehrheit Ihrer Kommission gibt dieser parlamentarischen Initiative keine Folge. Sie bewertet das, was der Initiant will, als unzulässigen und zu rigiden Eingriff in die Volksrechte. Komitees sollen bei der Wahl ihrer Titel für Initiativen grundsätzlich innerhalb des jetzt schon bestehenden Rahmens frei bleiben können. Selbstverständlich ist die Wahl eines Initiativtitels auch politisch normativ und eine Entscheidung, wie man die Kommunikation steuern will. Genauso selbstverständlich ist es den Gegnern einer Initiative erlaubt, die Initiative im Abstimmungskampf anders zu benennen und damit auf ihre Schwächen hinzuweisen. Der Vergleich mit den Gesetzestiteln bei Referenden ist nicht zielführend. Gerade weil die Titel von Gesetzen sich in die Systematik der Rechtsordnung einfügen müssen, ist dort zu Recht der Gesetzgeber nicht so frei wie die Initianten. Gerade der vergangene Abstimmungssonntag war dafür ein anschauliches Beispiel: Die Referendumsträger kritisierten, der Titel des Covid-19-Gesetzes sei nicht korrekt. Hier ist es wichtig, dass der Spielraum der Referendumsträger und der Akteure klein bleibt. Bei einer Initiative hingegen darf und soll dieser Spielraum grösser sein.

Zudem sei dem Initianten in Erinnerung gerufen, dass Neutralität in der Politik eine kaum zu erreichende Vorgabe ist, denn Politik ist normativ, nicht deskriptiv, und Einigkeit besteht in der Politik im besten Fall über die Fakten, und die Auseinandersetzung bewegt sich um die Bewertung dieser Fakten. Das ist aber nur in einer idealen Welt so. Realistischerweise ist zwischen politischen Antagonisten nicht einmal Einigkeit über die Fakten erreichbar, und die Bundeskanzlei würde, wenn sie die Aufgabe erhielte, sogenannt neutrale Titel zu bestimmen, unweigerlich in die politische Auseinandersetzung hineingezogen. Damit würde sie ihre institutionell gewollte, neutrale Position aufgeben und zum Spielball der politischen Interessen. Der Vertreter der Bundeskanzlei erweckte in der Kommissionsberatung denn auch nicht gerade den Eindruck, dass die Bundeskanzlei sich um die Übernahme dieser Verantwortung reissen würde: Sie sei mit der bisherigen Überprüfungspraxis durchaus schon genügend beansprucht.

Die freie Meinungsbildung ist nach Ansicht der Mehrheit Ihrer Kommission keineswegs eingeschränkt. In einem Abstimmungskampf ist sichergestellt, dass alle Argumente pro und contra ausführlich in der Öffentlichkeit diskutiert werden, dass die Initianten Gelegenheit haben, ihre Titelwahl zu begründen, und dass die Gegner genau diese Titelwahl kritisieren können. Zu sagen, dass der blosse Titel entscheidend für die Beschlüsse des Volkes sei, heisst, die Kompetenz des Volkes zur Urteilsbildung zu hinterfragen, und das will die Kommissionsmehrheit ausdrücklich nicht.

Die Kommission möchte diese Einschränkung der Volksrechte nicht, und sie beantragt Ihnen deshalb mit einer sehr deutlichen Mehrheit von 19 zu 5 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Cottier keine Folge zu geben.