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Glarner Andreas · Nationalrat · 2021-12-16

Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-16

Wortprotokoll

Bei Artikel 64a Absatz 4 empfehle ich Ihnen namens der Minderheit, neu eine Rückerstattung von 75 Prozent statt 50 Prozent einzusetzen. Sollte eine Gemeinde nicht in der Lage sein, 90 Prozent der Forderungen zu übernehmen - eine Regelung, der Sie heute hoffentlich zustimmen -, dann sollte die Krankenkasse künftig 75 Prozent anstelle von 50 Prozent rückerstatten. Es ist aus heutiger Sicht nur mit dem Einsitz zahlreicher Vertreter von Krankenkassen in der SGK zu erklären, dass überhaupt eine derart unfaire und zulasten der Gemeinde gehende Regelung entstehen konnte. Die Krankenkassen delegieren nämlich das Debitorenrisiko an die Gemeinden und lassen sich von denen schon einmal 85 Prozent gutschreiben, beteiligen die Gemeinden im Erfolgsfall dann aber nur noch mit 50 Prozent. Das ist eine wahrhaft komfortable Lösung zugunsten der Krankenkassen.

Es ist störend, dass die Versicherer beim erfolgreichen Eintreiben der Schuld dem Kanton nur noch 50 Prozent zurückzahlen müssen. De facto ist es nämlich so, dass der Versicherer bis zu 135 Prozent der Prämien kassieren kann. Das geht nicht und ist schlicht unanständig. Wenn dieser Artikel nun schon revidiert wird, dann soll dieses Risiko für die [PAGE 2644] Gemeinden und Kantone etwas fairer gestaltet werden. Auch mit der Rückerstattung von 75 Prozent statt wie bisher 50 Prozent verbleiben den Krankenkassen immer noch schöne Anteile für deren Bemühungen, das Geld einzutreiben. Dies sind notabene Bemühungen, die zum üblichen Geschäftsbetrieb gehören und standardisiert abgewickelt werden können.

Ich habe mich schon in meiner Zeit als Gemeindepräsident über diesen Zustand geärgert. Es kann doch nicht sein, dass die Gemeinde bzw. der Kanton 85 Prozent überweisen muss und damit faktisch alles abdeckt, dann aber nur noch 50 Prozent bekommt, wenn die Schuld bezahlt wird. Die Bewirtschaftung von Schuldscheinen ist automatisiert und kein grosser Aufwand für die Kassen. Die Steuerzahler bezahlen nun schon die Prämienverbilligungen. Da kann es nicht sein, dass der Steuerzahler noch einmal und mit einem solchen prozentualen Anteil für die Eintreibung der Prämien bezahlen soll, wenn Prämienverbilligte diese nicht bezahlen. Es geht nicht darum, den Kassen etwas wegzunehmen. Die Motivation wird nämlich die gleiche bleiben, weil es kein grosser Aufwand ist. Sie erhalten lediglich ein bisschen weniger. Wir aber bezahlen das via die Gemeinden wieder.

Ich bitte Sie, diese Minderheit zu unterstützen.