Fluri Kurt · Nationalrat · 2021-12-16
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-16
Wortprotokoll
Der Ausdruck "Exzesse", der im Titel dieser parlamentarischen Initiative enthalten ist, ist auch massgebend oder kennzeichnend für die Vorlage. Die Vorlage ist in jeder Beziehung exzessiv: Sie ist exzessiv in ihrer Unsachlichkeit; sie ist exzessiv in ihrer Unangemessenheit bei der Gesetzgebung; sie ist exzessiv darin, dass sie Verschiedenes gleich behandeln will. So viel zur Einleitung.
Die ständerätliche Kommission hat ohne Gegenstimme beschlossen und beantragt, auf das Geschäft nicht einzutreten. Der Ständerat hat mit 19 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Die Frage der Angemessenheit der Löhne in Bundes- und bundesnahen Unternehmen sorgt zu Recht für Diskussionen. Es geht um Betriebe und Unternehmen, um Anstalten, die in aller Regel der öffentlichen Hand und damit der Bevölkerung gehören und die dazu noch Service-public-Aufgaben wahrzunehmen haben. Es geht letztlich auch um die Reputation dieser Unternehmungen.
Aber die parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer stammt aus dem Jahr 2016. In der Zwischenzeit hat sich einiges getan, wie wir wissen. Der Bundesrat hat in seiner Kaderlohnverordnung dafür gesorgt, dass die Unternehmungen die Löhne ihrer Kader nach gewissen Kriterien festzulegen haben. Diese Kriterien sind das Branchenumfeld, die Unternehmensgrösse, die Komplexität der Unternehmung, das unternehmerische Risiko, das Marktumfeld, der Geschäftsgang der Unternehmung bzw. deren Wettbewerbsfähigkeit.
Ihre Kommission schlägt nun eine sehr starre und undifferenzierte Lohnobergrenze vor. Sie übt auch Druck auf das gesamte Lohngefüge der Träger öffentlicher Aufgaben aus. Für die meisten Beteiligungen trifft diese Lohnobergrenze nämlich gar nicht zu. Es wäre bei einer Annahme dieses Gesetzes nicht auszuschliessen, dass sich Unternehmungen mit aktuell tieferen Vergütungen inskünftig an dieser Obergrenze orientieren würden. Sinnvollerweise müssten, wenn schon, für sämtliche Unternehmungen separate Höchstgrenzen definiert werden. Wenn wir den Kaderlohnreport zu den Unternehmungen anschauen, dann können wir feststellen, dass nur zwei Unternehmen die Obergrenze von einer Million Franken überschreiten: Das ist beim Vorsitzenden der Geschäftsleitung der SBB, und zwar unter Einrechnung der Nebenleistungen und der Vorsorgebeiträge, und bei der Swisscom der Fall. Alle anderen Unternehmungen liegen zwischen 350[NB]000 und 800[NB]000 Franken und sind also weit von dieser Obergrenze von einer Million Franken entfernt, die Ihre Kommission mehrheitlich vorschlägt.
Damit übernimmt die Vorlage eigentlich geltendes Recht, mit Ausnahme dieser starren, undifferenzierten Obergrenze. Dazu kommt, dass die Swisscom bekanntlich ein börsenkotiertes Unternehmen ist. Die Swisscom-Aktionäre haben heute bereits im Rahmen der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften Einfluss auf die Vergütung und brauchen dieses Gesetz nicht. Die parlamentarische Initiative hat, so gesehen, vorauswirkend den Bundesrat und die Organe der betreffenden Unternehmungen angehalten, masszuhalten; insofern hat sie ihren Zweck erfüllt.
Schauen Sie einmal in der Fahne, worum es unter anderem geht: Da finden Sie auf Seite 9 das Honorar der Mitglieder des Institutsrates des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum. Auch dort soll eine Lohnobergrenze von einer Million Franken gelten. Aber die Honorierungen der Mitglieder dieses Instituts sind weit davon entfernt. Es ist völlig unsinnig, diese Obergrenze auch auf dieses Institut anzuwenden. Dasselbe gilt beispielsweise für das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi). Auf Seite 19 finden Sie die Bestimmung, dass sich das Honorar der Mitglieder des Ensi-Rates auch an dieser Obergrenze orientieren soll - und so weiter und so fort. Das ist völlig unsinnig.
Deswegen bitten wir Sie, dem Ständerat zu folgen und auf diese Vorlage nicht einzutreten, weil diese völlig undifferenziert an einer zum grössten Teil illusionären Lohnobergrenze festhält.