Masshardt Nadine · Nationalrat · 2021-12-16
Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-16
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion bittet Sie, am Eintreten auf die Vorlage festzuhalten.
Wir haben es gehört, die Geschichte dieses Geschäftes ist schon relativ alt, und ich erlaube mir deshalb einen kurzen Rückblick: Die parlamentarische Initiative wurde bereits 2016 von unserer früheren Ratskollegin Susanne Leutenegger Oberholzer eingereicht. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates gab ihr im Januar 2017 mit 21 zu 2 Stimmen Folge, und das Nationalratsplenum gab ihr in der Herbstsession 2017 gar einstimmig Folge. Damals gab es keine Minderheitsanträge dagegen. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates gab der parlamentarischen Initiative im Januar 2018 ebenfalls Folge.
Danach wurde die vorliegende Vorlage ausgearbeitet. Es gab wie üblich eine Vernehmlassung, eine Stellungnahme des Bundesrates usw. Dann folgte am 18. März 2021 die Detailberatung hier im Nationalrat. Das Eintreten auf diese Vorlage war vor einem halben Jahr überdeutlich und erfolgte mit 147 zu 34 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Angesichts des sehr deutlichen Resultates und weil der Ständerat keine neuen Gegenargumente eingebracht hat, bitte ich Sie, am Eintreten auch heute festzuhalten. Denn der Ständerat war leider im vergangenen September mit 19 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen Eintreten auf die Vorlage.
Damit vom kurzen historischen Abriss zum Inhalt: Die parlamentarische Initiative fordert eigentlich eine Selbstverständlichkeit. In Bundesbetrieben und bundesnahen Betrieben sollen angemessene Bezüge bezahlt werden. Als absolute Obergrenze gilt die Bruttoentschädigung eines Mitglieds des Bundesrates.
Als die parlamentarische Initiative 2016 eingereicht wurde, war beispielsweise der übertriebene Lohn des ehemaligen CEO der SBB ein grosses Thema. Dem ehemaligen SBB-Chef war eine Million Franken pro Jahr nicht mehr genug. Die Diskussionen damals waren der eigentliche Anlass zur Einreichung der parlamentarischen Initiative. Inzwischen ist es zwar ruhiger geworden, zumindest medial. Aber das ist noch lange kein Grund, das Anliegen nun einfach still und leise als vermeintlich erledigt zu beerdigen. Das hätte der Ständerat zwar gerne. Aber ich bitte Sie, nicht darauf einzusteigen. Denn das Kaderlohnreporting 2020 des Bundes zeigt, dass die Vergütungen noch immer sehr hoch ausfallen. Schaut man auf die Gesamtvergütungen inklusive Vorsorge, dann ist gar ein Anstieg zu beobachten. Seit Jahren ist die Bevölkerung zu Recht immer wieder empört über überrissene Löhne beim Kaderpersonal der öffentlichen Hand. Denn es betrifft eben nicht privatwirtschaftliche Unternehmen, sondern staatliche Betriebe.
Zum Fazit: In der letzten Legislatur wurde der Handlungsbedarf breit anerkannt, und zwar von den zuständigen Kommissionen, aber auch von National- und Ständerat. Es ist nicht nachvollziehbar, dass dieser heute nicht mehr gegeben sein soll. Ich wiederhole: Es geht eigentlich um eine Selbstverständlichkeit, die wir klären sollten - gerade jetzt und auch ohne aktuelle Empörung. Falls sich dann im Lauf der Beratung zeigen sollte, dass der Ständerat mit gewissen Inhalten der ausgearbeiteten Vorlage nicht einverstanden ist, dann können wir so, wie es im Differenzbereinigungsverfahren üblich ist, daran arbeiten und diese diskutieren.
Ich bitte Sie deshalb, am Eintreten festzuhalten. Ich hoffe, dass der Ständerat die Türen in dieser Sache danach nicht definitiv schliesst und sich auf die inhaltliche Diskussion einlässt.