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Rieder Beat · Ständerat · 2021-12-16

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-16

Wortprotokoll

Selbstverständlich, Herr Präsident, werde ich mich auch sehr kurz halten.

Ich habe nicht gesagt, dass es keine Fälle gibt. Ich habe gesagt, dass es bei den modernen Ermittlungsmethoden, die wir jetzt haben, nicht vorstellbar ist, dass diese in Zukunft nicht sofort auf solche Fälle angewendet werden. Weiter habe ich gesagt, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass es Fälle gibt, bei welchen quasi erst nach dreissig Jahren eine DNA-Spur der Täter zum Vorschein kommt und aufgrund dieser DNA-Spur dann wieder Ermittlungen laufen; das habe ich gesagt.

Ausserdem ist es natürlich ein wesentlicher Unterschied, ob Sie nach vierzig Jahren als Familienvater, als Vater von drei Kindern mit einer Frau und einem intakten Umfeld, aus Ihrem Leben gerissen und, basierend auf dem Jugendstrafrecht, wegen einer Tat aus den Siebzigerjahren angeklagt werden, wie im Fall von Aschaffenburg. Dieser Mann hat sich das ganze Leben nichts zuschulden kommen lassen und wird dann als 56-Jähriger unter Jugendstrafrecht angeklagt und mehrere Jahre inhaftiert. Das halte ich dann schon für etwas anderes, als wenn ein Tatverdächtiger im unmittelbaren Umfeld der Tat aufgegriffen wird, inhaftiert wird und dann freigelassen werden muss. Es ist ein unglaublicher Eingriff in das Leben des betroffenen Menschen. Daher möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie mit der Streichung der Verjährung keine Besserung der Situation herbeiführen, sondern eigentlich nur mehr Dramen kreieren, mehr Desaster kreieren und keine Gerechtigkeit finden werden.

Wir haben der Strafverfolgungsbehörde jetzt wirklich alles in die Hände gegeben, was aktuell wissenschaftlich möglich ist. Wir werden das auch zukünftig tun. Die Aufklärungsrate - ich war selbst überrascht - ist enorm hoch in der Schweiz. Die Strafverfolgung funktioniert. Solche Gewalttaten werden in den meisten Fällen aufgeklärt - in über 96 Prozent! Ich habe diese Zahlen auch nicht erfunden. Ich gehe daher davon aus, dass es diese Änderung im Strafrecht nicht braucht.