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Gutjahr Diana · Nationalrat · 2021-12-16

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-16

Wortprotokoll

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 84 Buchstabe o der Verfassung des Kantons Jura fordert die Standesinitiative Jura das Parlament auf, gesetzgeberisch tätig zu werden. Man solle den Kantonen die Kompetenz einräumen, Bestimmungen zum Recht auf Eltern- und Vaterschaftsurlaub zu erlassen und ihnen so die Möglichkeit geben, einen solchen Urlaub einzuführen sowie die Dauer und die Modalitäten festzulegen.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dieser Initiative sei keine Folge zu geben. Weshalb? Seit dem 1. Januar 2021 haben alle erwerbstätigen Väter das Recht auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass es so kurz nach der Annahme des über die Erwerbsersatzordnung finanzierten Vaterschaftsurlaubs in der Volksabstimmung nicht angebracht sei, bereits Änderungen an diesem System vorzunehmen.

Des Weiteren haben verschiedene Branchen über allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge bereits heute ein Instrument, um Elternzeit allgemeinverbindlich einzuführen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln seit Jahrzehnten unternehmens- und branchenspezifisch die Arbeitsbedingungen in ihren Unternehmen, in ihren Branchen oder in ihrem Wirtschaftssektor. Dort sollten diese Themen auch bleiben. Die erzielten Kompromisse sind massgeschneidert, pragmatisch und berücksichtigen bei Bedarf die individuellen Bedürfnisse der Vertragsparteien.

Zudem wäre das für Unternehmen auch äusserst kompliziert und administrativ sehr aufwendig. Das gilt insbesondere für all jene Betriebe, die solche Vorgaben in verschiedenen Kantonen zu erfüllen hätten. Auch das Betriebsklima würde massiv darunter leiden.

Föderale Regelungen sind grundsätzlich zu unterstützen, jedoch nicht bei arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Somit sind weitere gesetzliche Regelungen, die offensichtlich zu einem kantonalen Flickenteppich führen, abzulehnen. Die Mehrheit war zudem der Meinung, dass andere Aspekte der Familienpolitik vorrangig entwickelt werden sollten, die längerfristig Einfluss auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben werden, anstatt die Basis zu legen, um den Mutterschafts- oder auch den Vaterschaftsurlaub auszubauen.

Eine Kommissionsminderheit ist jedoch der Auffassung, dass die Kantone die Möglichkeit haben sollten, weitergehende Lösungen einzuführen, sofern es ihre politische, aber auch finanzielle Situation erlaubt; dies umso mehr, als beim Mutterschaftsurlaub bereits ein entsprechender Handlungsspielraum besteht. Da es den Kantonen heute freisteht, den Mutterschaftsurlaub grosszügiger zu gestalten, entstehe hiermit jetzt eine gewisse Ungleichbehandlung.

Abschliessend noch etwas zur Finanzierung: Diese ist im Erwerbsersatzgesetz für den Mutterschaftsurlaub und den Vaterschaftsurlaub geregelt. Beim Mutterschaftsurlaub regelt eine explizite Bestimmung, dass die Kantone auf drei Arten etwas Grosszügigeres beschliessen und dafür Beiträge erheben können. Beim Vaterschaftsurlaub gibt es diese Bestimmung bewusst nicht. Sie ging bei der Debatte um den Vaterschaftsurlaub nicht vergessen. Vielmehr wurden Anträge vom Parlament bewusst abgelehnt. Dies bedeutet, dass die Kantone, wenn sie einen zusätzlichen kantonalen Vaterschafts- oder Elternurlaub vorsehen würden, diesen autonom finanzieren müssten. Somit kann dieses Argument nicht ins Feld geführt werden.

Der Ständerat gab der Initiative in der Herbstsession 2021 mit 25 zu 13 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge. Unsere Kommission hat die Standesinitiative mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt.

Wir bitten Sie, der Mehrheit zu folgen und der Initiative keine Folge zu geben.