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Germann Hannes · Ständerat · 2021-12-16

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-16

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen, den Standesinitiativen Schaffhausen, Aargau, Tessin und Basel-Stadt Folge zu geben. Diese Haltung gründet auf dem Verbot, das durch den Bundesrat am 16. März 2020 ausgesprochen wurde. Er befahl den Spitälern und Kliniken, nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien nicht vorzunehmen, und verpflichtete sie, gewisse Vorhalteleistungen zu erbringen. Natürlich hat sich dieses Verbot entsprechend auf die Ertragssituation der Spitäler ausgewirkt, und zwar nicht nur auf diejenige der öffentlich-rechtlichen Spitäler, sondern auch auf diejenige der Privatspitäler. Es war also schon ein sehr, sehr massiver Eingriff, den der Bundesrat hier vorgenommen hat.

Nun meinen wir, es sei nichts als recht und billig, dass der Bund, wenn er das Subsidiaritätsprinzip schon verletzt und direkt in die Autonomie der Kantone eingreift, auch die Folgen tragen muss. Der Mehrheitssprecher hat ausgeführt, wovon wir sprechen. Gemäss Schätzungen von H plus und auch des Vereins Spital Benchmark belief sich der Schaden bis Ende 2020 auf rund 1,5 bis 1,8 Milliarden Franken. Es wäre allerdings nachher in den genauen Abrechnungen "auszubeineln", wie man diese Summe aufteilen möchte. Auch der Verteiler ist ja noch völlig offen.

Als der Bundesrat am 24. Juni via Bundesrat Berset an einer Medienkonferenz erklärte, der Bund wolle sich nicht an den Kosten beteiligen, waren die Kantone doch einigermassen düpiert. Es kamen entsprechende Standesinitiativen zustande, die zumindest die Gesprächsbereitschaft auf dieser Ebene fördern sollen. Die Kompensation sollte vom Bund via Gesundheitsdirektorenkonferenz mit den Kantonen und den Krankenkassen koordiniert werden, um kantonale Ungleichheiten oder Ungleichbehandlungen zu vermeiden. Dies fordern so eigentlich praktisch alle Standesinitiativen in ähnlichem Sinne; das zeigt auch, dass sich die Kantone offenbar ein Stück weit untereinander abgesprochen haben. Natürlich gibt es gewisse Differenzen zwischen den vier Standesinitiativen, aber eigentlich ist allen gemein, dass sie eine angemessene Beteiligung des Bundes an den Kosten und Ertragsausfällen der Spitäler und Kliniken fordern.

Da die Covid-19-Gesetzgebung auf Bundesebene erlassen worden ist, steht der Bund hier auch in der Pflicht. Der Bund muss die Entschädigungen über die Gesundheitsdirektorenkonferenz mit den Kantonen und den Krankenkassen koordinieren, um eine Ungleichbehandlung der Kantone zu vermeiden. Die Standesinitiative Schaffhausen wie auch jene des Tessins schlagen dann noch vor, welche Formel hier als Basis gelten könnte. Ich meine, das sei Sache der Verhandlungspartner, von Bund und Kantonen; die setzen sich zusammen, sobald Klarheit herrscht. Und dann, meine ich, wäre es nichts als recht und billig, wenn sich der Bund hier eben entsprechend beteiligen würde. Ich sage dies im Wissen um [PAGE 1434] die Autonomie der Kantone. Gerade darum geht es ja: Sie sind zuständig für den Bereich der Spitäler, der Gesundheitsversorgung. Gerade weil der Bund hier eben einen Eingriff in die Autonomie der Kantone vorgenommen hat, ist auch eine angemessene Beteiligung des Bundes absolut vertret- und verantwortbar.

Der Mehrheitssprecher hat ebenfalls auf das Massnahmenpaket zugunsten des öffentlichen Ortsverkehrs hingewiesen. Bei diesem Paket haben Sie das in diesem Rat befürwortet: Der Bund soll auch beim öffentlichen Verkehr seine Verantwortung wahrnehmen, dies, obwohl der Bund kein Fahrverbot oder kein Verbot, sich mit dem öffentlichen Verkehr zu bewegen, erlassen hat. Dort war es also höchstens eine indirekte Folge der bundesrätlichen Anordnungen, die wir ja alle auch entsprechend mitgetragen haben. Also, wenn schon beim Ortsverkehr eine Beteiligung des Bundes beschlossen wurde, dann müsste es erst recht eine angemessene Beteiligung an den Ausfällen der Spitäler geben.

Ich danke Ihnen, wenn Sie der Minderheit folgen und diesen Standesinitiativen dann eben auch entsprechend Folge geben.