Graf Maya · Ständerat · 2021-12-16
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2021-12-16
Wortprotokoll
Ich möchte Sie gerne bitten, den vier Standesinitiativen heute Folge zu geben. Die Spitäler haben eine der Hauptlasten der Pandemie getragen, und vor allem: Sie tragen sie noch immer, und sie kommen an ihre Grenzen - nicht nur in diesen Tagen mit den steigenden Hospitalisationen von Covid-19-Patientinnen und -Patienten, sondern ebenso finanziell.
Die Spitäler sind unsere wichtigsten Gesundheitsversorger, gerade in einer Pandemie. Daher sollten sie auch in dieser ausserordentlichen Zeit nicht schlechter behandelt werden als andere Bereiche, die in Kantonshoheit sind, bei denen der Bund aber eine Mitverantwortung hat, d. h., bei denen wir alle auch eine Mitverantwortung tragen.
Wir stehen heute an einem ganz anderen Punkt als noch vor ein paar Monaten, als wir diese Standesinitiativen beraten haben. Wir stecken mitten in der fünften Welle der Covid-19-Pandemie mit sich fast wöchentlich verdoppelnden Spitaleintritten und einer sehr hohen Belegung der Intensivstationen. Es ist gar mit einer Überbelastung der Spitäler und anderer Gesundheitseinrichtungen zu rechnen, wenn die Infektionszahlen in den nächsten Wochen nicht zurückgehen. Es ist heute daher nicht der Moment, um die vier Standesinitiativen zurückzuweisen und damit zu signalisieren, dass kein Handlungsbedarf besteht.
Es ist so, wie es der Mehrheitssprecher gesagt hat: Die Anliegen der vier Kantone respektive der vier Kantonsparlamente sind nicht alle identisch. Es ist auch richtig, dass sie sich vor allem auf die erste Welle und auf den Zeitraum vom 16. März bis zum 26. April 2020 beziehen. Doch es ist ebenso festzustellen, dass die Mehrkosten für die Spitäler in diesem Zeitraum, ja bis zum heutigen Tag und erst recht bis zum Ende [PAGE 1435] der Pandemie noch nicht vollständig ausgewiesen und somit auch noch nicht beurteilt werden können. Das bestätigt auch der Bundesrat im Zwischenbericht in Erfüllung unseres Postulates 20.3135, "Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Kostenträger im Gesundheitswesen". Er hält dort nämlich fest: "Der Bundesrat betrachtet es deshalb als verfrüht, auf dieser Basis weitreichende Entscheidungen zu treffen." Die Pandemie sei noch nicht vorbei, und es fielen weiterhin Kosten an. "Die Unsicherheiten sind zu gross, um sämtliche finanziellen Auswirkungen für das ganze Gesundheitswesen abschätzen zu können." Dieser Zwischenbericht, den wir erhalten haben, ist eine erste qualitative Bilanz, und sein Fokus liegt auf dem Jahr 2020. Wir wissen, dass im Jahr 2021 sehr viel mehr Kosten anfallen und dass auch noch mehr anfallen werden.
Es ist daher heute zu früh, um abschliessend über die Forderungen der vier Standesinitiativen zu entscheiden. Es ist zu früh, weil eine Beurteilung der Zusatzkosten und Ertragsausfälle während der Pandemie im ganzen Gesundheitswesen und über alle Kostenträger hinweg zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht möglich ist. Daher möchte ich Ihnen beliebt machen, dass wir den vier Standesinitiativen heute Folge geben und sie dann nach einem allfälligen Ja des zweiten Rates behandeln. Alle aufgeworfenen Fragen und Abklärungen, welche auch der Kommissionssprecher hier zu Recht aufgeworfen hat, können dann genau in dieser zweiten Phase mit dem Wissen um die effektiven Kosten der Pandemie im ganzen Gesundheitswesen angegangen werden. Es ist dabei essenziell - und dazu stehe ich selbstverständlich -, dass die Umsetzung in enger Absprache und unter Mitwirkung aller Kostenträger erfolgt. Sie müssen mit einbezogen werden.
In diesem Sinne bitte ich Sie, Folge zu geben.