Umbricht Pieren Nadja · Nationalrat · 2021-12-16
Umbricht Pieren Nadja · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-16
Wortprotokoll
In der Botschaft zum direkten Gegenvorschlag zur Velo-Initiative hat man versprochen, die Velowege den Fuss- und Wanderwegen gleichzustellen, und jetzt beraten wir hier über ein separates Gesetz. In Artikel 88 Absatz 1 der Bundesverfassung steht: "Der Bund legt Grundsätze über Fuss-, Wander- und Velowegnetze fest." Die SVP-Fraktion ist nun schon sehr erstaunt, dass ein [PAGE 2671] eigenes Gesetz ausgearbeitet wurde, statt das bestehende Fuss- und Wanderweggesetz lediglich anzupassen. Neue Gesetze bedeuten auch immer mehr Bürokratie, in diesem Fall besonders für die Kantone und Gemeinden.
In Artikel 88 Absatz 2 der Bundesverfassung wird eine Kann-Formulierung verwendet: Der Bund "kann [...] Massnahmen unterstützen". Die Umsetzung des Veloweggesetzes wurde in der Kommissionsberatung sehr verharmlost. Kantone und Gemeinden würden mit diesem Gesetz zu nichts verpflichtet. Das tönt alles sehr schön und nett, ist es aber unseres Erachtens ganz und gar nicht. Von Kantonen und Gemeinden[NB]wird in diesem Gesetz sehr viel verlangt - es ist verpflichtend -, und von der Kann-Formulierung, wie in der Bundesverfassung formuliert, ist nicht mehr viel übrig geblieben. Auf Kantone und Gemeinden werden enorme Kosten zukommen.
Zusammenhängende und durchgehende Velowege sind kaum umzusetzen. Die Städte sind bereits heute vielerorts zubetoniert, und es gibt keinen Platz, links oder rechts der Fahrbahn einen neuen Veloweg zu bauen. Hier müssten auf Kosten der Autofahrer die Spuren noch mehr verengt werden, und auf dem Land müsste man wertvolles Landwirtschaftsland opfern, obwohl es dort oft gar keine separaten Velospuren braucht. Das hier vorliegende Gesetz ist eine Velo-Luxusvariante, die Kantone und Gemeinden umsetzen müssen und der motorisierte Individualverkehr, also die Auto- und Lastwagenfahrer mit ihren schon heute sehr hohen Abgaben, berappen muss. Man hat sich beim Verfassen dieses Gesetzes nicht einmal Gedanken darüber gemacht, ob sich die Velofahrer an den Kosten der Velowege beteiligen müssen. Über die Wiedereinführung einer Velovignette wurde nicht diskutiert.
Die Einführung einer Velovignette hätte neben einer finanziellen Mitbeteiligung an den Velowegen auch den Vorteil, dass Verkehrsregelverletzungen von Velofahrern geahndet werden könnten. So ist es zum Beispiel bereits heute Pflicht, dass Velofahrer den Veloweg benutzen müssen, wenn ein solcher vorhanden ist. Leider sehe ich nur allzu oft, dass Velofahrer, warum auch immer, auf der Strasse fahren, obwohl es unmittelbar in der Nähe einen Veloweg hat, oder dass Velofahrer sich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten, besonders in 20er- und 30er-Zonen. Anders als alle anderen Strassenverkehrsteilnehmer können sie nicht gebüsst werden.
Die SVP-Fraktion will den Volkswillen beachten und die Velowege entsprechend im Gesetz verankern, aber nicht in einem separaten Gesetz. Wir werden dieses Gesetz ablehnen und würden es unterstützen, wenn eine Ergänzung im Fuss- und Wanderweggesetz vorgenommen würde, so wie dies in der Botschaft aus dem Jahr 2018 auch der Bevölkerung kommuniziert wurde.