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Flach Beat · Nationalrat · 2021-12-16

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2021-12-16

Wortprotokoll

Ich bitte Sie namens der Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission, der parlamentarischen Initiative 20.497, "Kein Schweizer Geld für verbotene Waffen", Folge zu geben.

Im Gegensatz zur Initiantin stand ich bei der Volksinitiative "für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten" auf der anderen Seite und war damals vehement gegen diese Initiative, weil es dort eben um Kriegsmaterialexport ging. Es ging dort auch um Dual-Use-Güter und Ähnliches. Sie werden wahrscheinlich nachher von der Kommission ähnliche Argumente hören, wie sie damals bei der Volksinitiative "für ein Verbot [PAGE 2689] von Kriegsmaterial-Exporten" vorgebracht wurden, nämlich Argumente zu Dual-Use-Gütern und ähnlichen Dingen. Insbesondere wurde z. B. von der Verwaltung vorgebracht, dass beispielsweise die Stahlplatte für ein U-Boot dann irgendwie darunterfallen würde, weil das U-Boot ein Atom-U-Boot sein könnte. Das steht vollkommen quer in der Landschaft; das hat nichts, aber auch wirklich gar nichts mit dieser Initiative zu tun! Es geht nicht um Export, und es geht auch nicht um Dual-Use-Güter, sondern es geht um klar definierte verbotene Kriegswaffen.

In Artikel 8b des Kriegsmaterialgesetzes steht klipp und klar, dass die direkte Finanzierung der Entwicklung, der Herstellung oder des Erwerbs von verbotenem Kriegsmaterial verboten ist. Es stellt sich hier nicht die Frage, welches Material das denn ist, ob das irgendwie ein Dual-Use-Gut wäre oder so, sondern Investitionen in Atomwaffen, Chemiewaffen, Antipersonenminen, Streumunition sind schlicht und ergreifend verboten.

Was die Initiative hier jetzt will, ist schlicht und einfach, den letzten Teil von Artikel 8c Absatz 1 zu streichen, wo es darum geht, dass die indirekte Investition und Finanzierung von solch völkerrechtlich verbotenem Kriegsmaterial nur dann verboten ist, wenn damit das Verbot der direkten Finanzierung umgangen werden soll. Es geht also nicht darum zu definieren, welches Kriegsmaterial es ist, sondern nur darum, ob ein Umweg gesucht wird, um es zu finanzieren. Das ist fast nicht nachweisbar, und das ist die Crux der Geschichte. Darum ist Artikel 8c des Kriegsmaterialgesetzes einfach zu revidieren und umzuschreiben.

Die Initiantin hat es angetönt, ihre Formulierung ist juristisch sehr detailliert ausgefallen, vielleicht schon etwas zu detailliert, und es gibt deshalb auch verschiedene Fragen, die man noch klären müsste. Aber die Sicherheitspolitische Kommission könnte das tun, zusammen mit den Fachleuten, die sich dann tatsächlich auch im Finanzierungsbereich auskennen und nicht nur in der Frage, ob irgendwelche Dinge Dual-Use-Güter sind oder nicht.

Ich bitte Sie deshalb namens der Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission, hier den Handlungsbedarf zu anerkennen und zuzustimmen, damit wir hier an diesem Punkt weiterarbeiten können.