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Frick Bruno · Ständerat · 2002-11-27

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-27

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen, und möchte dies mit ganz einfachen Erklärungen nochmals vertiefen.

Die Idee der Mehrheit ist auf den ersten Blick bestechend: Wir senken die Witwenrente von 80 auf 60 Prozent, erhöhen aber die Kinderrente von 40 auf 60 Prozent. Das sollte sich positiv auswirken, sobald zwei Kinder und mehr in einer Familie sind. Die Idee ist bestechend. Aber wie wirkt sie sich aus? Frau Beerli sagte, nur bei einzelnen Versicherungskassen würde eine Überversicherung eintreten. Das ist so nicht haltbar. Wir haben uns Beispiele geben lassen von guten Pensionskassen, beispielsweise von der Versicherungskasse Chur. Diese hat bei kleinen Einkommen von Familien mit zwei Kindern bereits 17 000 Kürzungen, bei Einkommen von 100 000 Franken hat sie 14 000 Kürzungen im Jahr, bei 3 Kindern sind es zwischen 40 000 und 51 000 Kürzungen pro Jahr. Bei Kassen, die weniger gut sind als die Churer Kasse, sind die Kürzungen kleiner, aber noch immer vorhanden.

Was erreichen wir mit der Regel der Mehrheit? Wir erreichen damit, dass die AHV höhere Leistungen zahlt und dass die Pensionskassen entlastet werden. Die Familie hat nichts davon, weil das Limit bei 90 Prozent des letzten Einkommens gesetzt ist. Diese Beispiele sind alltäglich, sie sind sehr häufig. Was geschieht nun, wenn die Kinder aus dem Hause gehen, die Ausbildung abgeschlossen haben? Dann bleibt die Frau bei einer Witwenrente von 60 Prozent, sie kommt nicht mehr auf 80 Prozent. Nun sagt die Mehrheit, das Gesellschaftsbild habe sich so gewandelt, dass die Frauen alle wieder arbeiten würden. Das stimmt in vielen Fällen, aber wann tritt die Verwitwung ein? Im Durchschnittsalter von 53 Jahren. Da sind noch Kinder da. Dann beginnt die Frau wieder zu arbeiten. Jede Frau, die ihre Erwerbstätigkeit zugunsten der Familie reduziert hat, hat als Witwe einen schwierigeren Wiedereinstieg. Und genau dieser Witwe, die ihre Zeit für die Familie und die Erziehung einsetzte und nachher wieder einsteigen muss und will, kürzen Sie die Leistungen gegenüber heute!

Gehen Sie nach Hause, und erzählen Sie das Ihren Frauen, eins zu eins! Ihre Ehefrau bekommt künftig eine kleinere Rente, und wenn sie wieder in ihren Beruf einsteigt, bleibt es bei der kleinen Rente, obwohl die Frauen beim beruflichen Wiedereinstieg ein Handicap haben, vor allem jene, die viel Arbeitszeit für ihre Familien aufgewendet haben.

Doch da fragen wir uns also - und die Frage, die Herr David gestellt hat, hat er zu Recht gestellt -: Sollen die Witwen, die wieder in den Beruf einsteigen, die AHV-Revision bezahlen? Die Frauen bezahlen bereits mit dem Rentenalter 65. Sollen sie hier nochmals bezahlen?

Nun könnten Sie sagen, das sei reine Polemik einer Seite, welche ein traditionelles Familienbild pflege. Nach meiner Überzeugung ist es nicht so. Es geht darum, dass Frauen, die wiedereinsteigen, ohnehin benachteiligt sind. Mit der neuen Rentenregelung sind sie es doppelt.

Was sagen aber die Fachorgane? Wir haben ein Schreiben der Studienkommission Altersvorsorge erhalten. Ihr gehören an: Schweizerischer Arbeitgeberverband, Economiesuisse, Schweizerischer Gewerbeverband, Swissmem - die Schweizer Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie -, Schweizerische Bankiervereinigung, Schweizerischer Bauernverband, Schweizerischer Pensionskassenverband, Schweizerischer Versicherungsverband usw. Sie kritisieren die Lösung der Mehrheit ganz klar: "Hat der verstorbene Ehegatte noch mehrere Kinder, führt dies im Falle eines Unfalltodes gegenüber der heute geltenden Regelung kaum zu Mehrleistungen." Und in der Folgerung am Schluss heisst es: "Das von der SGK-Mehrheit anvisierte Ziel einer deutlichen Besserstellung der überlebenden Witwe mit mehreren Kindern kann somit wegen Überversicherungsgrenzen der andern mitbeteiligten Versicherungsträger nicht umgesetzt werden. Es fragt sich, ob eine solche Leistungsverlagerung zwischen Witwen- und Waisenrenten nur in der AHV allein überhaupt Sinn macht."

Die Folgerung ist klar, auch die Arbeitgeberseite sagt: Wir helfen den Witwen nicht, wir helfen den Familien nicht, und wir helfen dem Sozialversicherungssystem nicht. Diesen wichtigen Elementen tragen nur die Minderheit und der Beschluss des Nationalrates Rechnung. Die Lösung der Mehrheit ist nicht ausgereift.

Ich bitte Sie, dem Beschluss des Nationalrates und dem Antrag der Minderheit zu folgen.