Fluri Kurt · Nationalrat · 2021-12-16
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-16
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative verlangt, dass innerorts generell Tempo 30 gelten und bloss bei begründeten Ausnahmen auf Hauptstrassen bzw. verkehrsorientierten Strassen Tempo 50 möglich sein soll. Der Grundsatz wird also umgekehrt, und zwar mit der Begründung, dass daraus mehr Sicherheit und Ruhe, mehr Wohn- und Aufenthaltsqualität resultieren. Unter anderem wird auf eine Studie der BfU aus dem Jahre 2020 hingewiesen, und es wird darauf hingewiesen, dass eine Temporeduktion von 50 auf 30 Kilometer pro Stunde den Lärmpegel um 3 Dezibel reduziere, was einer Halbierung der Schallintensität entspreche. Die Initiative will auch die Angst relativieren, dass mit einer Temporeduktion der Verkehrsfluss verlangsamt würde. Studien würden zeigen, dass der Verkehr bei einer Regelgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern flüssiger und gleichmässiger fliesse und es zu weniger Staus und Stop-and-go-Phasen komme. Im Initiativtext wird auf die Niederlande hingewiesen, wo offenbar vor Kurzem Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts beschlossen worden ist.
Die Kommission ist mit 13 zu 10 Stimmen anderer Auffassung, ein Teil der Mehrheit vor allem aus staatspolitischen Gründen. Wie Sie wissen, ist unser Staatsaufbau nach dem Grundsatz der Subsidiarität organisiert. Was auf der tieferen Ebene anzuordnen und umzusetzen ist, soll nicht von der höheren Ebene angeordnet und umgesetzt werden. Es soll den Gemeinden nicht der Wille des Kantons aufgepfropft werden, wo diese eine Aufgabe selbst erledigen können und wollen, und der Bund soll das gegenüber den Kantonen und Gemeinden nicht tun können. Aus diesen Überlegungen ist die Mehrheit der Kommission der Auffassung, dass es primär Sache der Kantone und Gemeinden sei, zu entscheiden, wo sie Tempo 30 einführen wollen und wo nicht.
Auch zu diesem Argument kann man die BfU-Studie heranziehen. Wenn man sie liest, dann sieht man nämlich, dass sie schon ein Umdenken in der Verkehrsplanung fordert. Auf Seite 10 schreibt die BfU aber: "Ein Paradigmenwechsel in der Verkehrsplanung ist notwendig. Der Fokus darf nicht ausschliesslich auf siedlungsorientierten Strassen liegen, vielmehr müssen -", und jetzt kommt das Entscheidende, "wo es die Verkehrssicherheit erfordert - auch Hauptverkehrsachsen einbezogen werden, die aber vortrittsberechtigt bleiben." Die BfU weist also darauf hin, dass das Erfordernis der Verkehrssicherheit ausschlaggebend sein soll für die Einführung von Tempo-30-Zonen auch auf verkehrsorientierten Strassen. Darüber hinaus sei die Einführung von Tempo-30-Zonen zu vereinfachen. Hier dürfen wir auf die Motion Schlatter 20.4134 hinweisen, die eben genau dies fordert. Möglich wäre z. B. eine Vereinfachung oder Relativierung der Vorschrift, wonach für die Einführung von Tempo-30-Zonen ein Gutachten nötig ist.
Ferner ist die Mehrheit der Kommission der Auffassung, dass die Einführung solcher generellen Verkehrsregelungen vor allem Sache der Gemeinden sei. Wer die Tagesmedien verfolgt, sieht anhand des Beispiels der Stadt Zürich, wie eine Stadt mit diesem Thema umgeht. Ursprünglich wollte die Stadt Zürich, wenn ich es richtig interpretiere, generell Tempo 30 einführen; das ist der Wunsch von Frau Suter. Die Stadt Zürich hat aber vor einigen Tagen ihre Meinung dergestalt geändert, dass sie nun differenzieren will: Teils soll Tempo 50 auf den verkehrsorientierten Hauptachsen beibehalten werden, teils soll Tempo 30 eingeführt werden, teils soll Tempo 50 während des Tages und Tempo 30 während der Nacht gelten. Das ist unseres Erachtens ein Musterbeispiel dafür, dass die lokalen Behörden die lokale Situation selbst beurteilen müssen.
Nun zum öffentlichen Verkehr: Die Verkehrsbetriebe Zürich schätzten den Mehraufwand bei der ursprünglichen Umsetzung von generell Tempo 30 auf jährlich 20 Millionen Franken. Beim neuen Modell rechnen sie immer noch mit 15 Millionen Franken Mehrkosten infolge der teilweisen Umsetzung von Tempo 30 auf den Hauptverkehrsachsen.
Wegen dieser Gründe staatspolitischer Art und wegen der praktischen Probleme, die eine Umsetzung der Initiative mit sich brächte, ist die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen der Auffassung, der Initiative sei keine Folge zu geben. [PAGE 2700]