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Frick Bruno · Ständerat · 2002-11-28

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-28

Wortprotokoll

Es geht um die Sanierung der IV-Rechnung. Sie haben in der letzten Session die Verlagerung von 1,5 Milliarden Franken aus dem EO-Fonds in die IV-Rechnung beschlossen. Sie ersehen aus der Zusammenstellung, dass wir derzeit, per 2002, auf dem Kapitalkonto der Invalidenversicherung eine Schuld von 4,5 Milliarden Franken haben. Diese wird sich bis 2004 auf 5,6 Milliarden Franken erhöhen. Dann soll das eine Mehrwertsteuerprozent erhoben werden, was zu einem Abbau der Schuld führen wird. Im Jahre 2011 wird das Kapitalkonto der IV ausgeglichen sein. Danach kann eine kleine Reserve geäufnet werden. Diese Reserve ist aber gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Daher ist gemäss Gesetzgebung folgende Konsequenz zu ziehen: Das eine Mehrwertsteuerprozent brauchen wir, um die IV bis Ende 2010 zu sanieren. Anschliessend kann die Mehrwertsteuer durch den Bundesrat wieder gesenkt werden. Diese Senkung ist möglich, wenn die Zunahme der Zahl der IV-Rentenbezüger nicht in gleicher Weise wie heute fortschreitet. Heute wächst die Zahl der IV-Rentenbezüger um jährliche 2,4 Prozent. Sollte es uns entgegen allen unseren Vorsätzen nicht gelingen, die Zunahme der Zahl der IV-Rentenbezüger zu bremsen, könnte die Mehrwertsteuer nicht gesenkt werden. Kurz gefasst: Wir brauchen ein zusätzliches Mehrwertsteuerprozent, um die IV-Kasse bis zum Jahr 2010 zu sanieren. Falls sich die Zunahme der Zahl der IV-Rentenbezüger nicht vergrössert, kann die Mehrwertsteuer anschliessend wieder um 0,2 bis 0,3 Prozent reduziert werden.

Es liegt nun ein Einzelantrag Dettling vor. Er möchte die Mehrwertsteuererhöhung auf 0,8 Prozent beschränken. Ich bitte Herrn Dettling, den Antrag zu begründen.