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Fässler Daniel · Ständerat · 2022-02-28

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-02-28

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, die Motion unserer Neuenburger Kollegin Céline Vara zur Vorprüfung an die zuständige Kommission zu überweisen. Um es klarzustellen: Ich unterstütze diese Motion und möchte als Mitglied der UREK, dass wir in der Kommission eine vertiefte Prüfung vornehmen und dabei auch allfällige Optionen prüfen können.

Ich erläutere Ihnen gerne kurz, was mich zu diesem Ordnungsantrag bewogen hat. Das elektrische Licht ist ein Segen. Es ermöglicht uns, zu jeder Tages- und Nachtzeit der Arbeit nachzugehen und die Freizeit nahezu unbeschränkt zu gestalten. Doch es gibt für uns Menschen, für Insekten, andere nachtaktive Tiere und sogar für Pflanzen auch unerwünschte Folgen. Der Nachthimmel über Städten und anderen grösseren Siedlungen ist zunehmend während der ganzen Nacht erhellt. Diese Feststellung ist immer mehr auch im ländlichen Raum zu machen. Grund dafür sind nicht nur Strassenbeleuchtungen, sondern auch Aussenbeleuchtungen von Gebäuden und Anlagen sowie Reklameanlagen, die unnötigerweise oft die ganze Nacht eingeschaltet bleiben, auch wenn weit und breit keine Kunden mehr zu gewinnen sind. Die Lichtquellen breiten sich meistens weit über die zu beleuchtenden Flächen aus.

Lichtverschmutzung wird daher zu einem immer grösseren Problem. Wer bei klarer Sicht die Sternbilder beobachten möchte, muss dafür in die Berge oder in spärlich besiedelte Täler ausweichen. LED-Leuchtmittel machen es zwar möglich, Licht gezielter einzusetzen, doch die Art des Lichtes mit seinen grösseren Blauanteilen lockt Insekten noch stärker an und stört den natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus von uns Menschen und der betroffenen Tiere noch mehr. Es sei auch noch erwähnt, dass mit den nächtlichen Lichtquellen im öffentlichen Raum und im privaten Bereich viel elektrische Energie unnötig verbraucht wird.[PAGE 9]

Auf Bundesebene gibt es Rechtserlasse, die den Schutz der Umwelt und des Menschen auch vor Lichtemissionen verlangen. Doch dieser Schutz ist, anders als in anderen Umweltbereichen, bis heute nicht konkretisiert. Lichtemissionen können daher heute meistens nur dann eingeschränkt werden, wenn auf kantonaler oder kommunaler Ebene die dazu nötigen rechtlichen Instrumente bestehen. Der Bund hat sich bis jetzt weitgehend darauf beschränkt, Empfehlungen abzugeben. Letzten Herbst wurden die als Vollzugshilfe gedachten Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen aus dem Jahre 2005 durch das Bundesamt für Umwelt in einer aktualisierten Fassung neu herausgegeben.

Die Motionärin möchte die Rechtslage verbessern, indem sie den Bundesrat auffordert, den in Artikel 1 Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes verankerten Grundsatz auf Verordnungsebene zu konkretisieren. Angesichts der problematischen und ständig zunehmenden Lichtverschmutzung und der bestehenden Vollzugsschwierigkeiten verdient es die Motion, dass sie vor ihrer Beratung im Rat in der zuständigen Kommission vorgeprüft wird.

Ich ersuche Sie daher, meinem Ordnungsantrag zuzustimmen.