Egger Mike · Nationalrat · 2022-03-01
Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-01
Wortprotokoll
Ich spreche zu meiner Minderheit bezüglich des Nachtragskredites für temporäre Notschutzmassnahmen gegen Wolfsübergriffe an Nutztieren in der Höhe von 5,7 Millionen Schweizerfranken.
Mit der Ablehnung des Jagdgesetzes im Jahr 2020, welches die präventive Regulierung des Wolfsbestandes verlangt hätte, begünstigt man nun die unkontrollierte Ausbreitung von Wölfen in der gesamten Schweiz. Gemäss den von der Fachstelle für Raubtierökologie erhobenen Zahlen verdoppeln sich die Wolfsbestände alle zwei bis drei Jahre. 2020 waren es geschätzte 105 Tiere, 2021 gab es 150 Wölfe, und im Jahr 2022 dürfte die Zahl der Wölfe auf 200 Tiere ansteigen. Eine solch rasche Verbreitung des Wolfes stellt viele Alpbetriebe, aber auch andere Nutztierhalter vor grosse Herausforderungen.
Mit der Zustimmung der beiden Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie zur parlamentarischen Initiative 21.502, "Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft", wurde ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht. Wir wissen aber alle, dass der Gesetzesprozess in der Schweiz längere Zeit beansprucht. Im besten Fall wird das Gesetz im Jahr 2023 in Kraft treten, und das ist für viele Nutztierhalter eine Zeit voller Unsicherheiten und voller Verluste.
Als gelernter Fleischfachmann, welcher fast täglich im Austausch mit der Schweizer Landwirtschaft steht, kann ich die Sorgen der Schweizer Landwirtschaft in diesem Thema zu tausend Prozent nachvollziehen. Ich fordere Sie deshalb auf, unsere Landwirtschaft entsprechend zu unterstützen, denn die Dringlichkeit ist definitiv gegeben. Das zeigen eindrückliche Beispiele aus meinem Heimatkanton, dem Kanton St.[NB]Gallen. Neben dem Angriff auf ein Rind im Murgtal rissen im Sommer 2021 Wölfe auf verschiedenen Alpen im Kanton St. Gallen zahlreiche Nutztiere. 15 Schafe wurden durch mehrere Wölfe auf einer Alp im Weisstannental gerissen. Auf fünf weiteren Alpen im Werdenberg, im Obertoggenburg und in Flums rissen Wölfe 25 weitere Schafe sowie eine Ziege. Aufgrund mehrfacher Wolfsangriffe brachten die Verantwortlichen die Schafe von der Säntisalp bei Nesslau frühzeitig ins Tal zurück.
Aufgrund des steigenden Wolfsbestandes muss mit weiteren Rissen gerechnet werden, schreibt auch die Regierung des Kantons St. Gallen. Auch in anderen Kantonen gab es zahlreiche Vorfälle. Nach Rücksprache mit verschiedenen Kantonsvertretern besteht breites Interesse an der finanziellen Abgeltung von Sofortmassnahmen.
Lassen Sie mich zuletzt noch ein Wort zur gesetzlichen Grundlage sagen, welche im Vorfeld einiges zu diskutieren gab. Artikel 10ter der Jagdverordnung schafft hier Klarheit. Dort wird die Verhütung von Schäden durch Grossraubtiere entsprechend geregelt. Absatz 1 sagt dazu Folgendes: "Zur Verhütung von Schäden an Nutztieren durch Grossraubtiere beteiligt sich das BAFU zu 80 Prozent an den pauschal berechneten Kosten [...]." Zudem - und das ist jetzt essenziell wichtig und zwingend zu beachten - gilt Buchstabe d. Dort heisst es, dass "weitere Massnahmen der Kantone in Absprache mit dem BAFU" ergriffen werden können, "sofern die Massnahmen nach den Buchstaben a bis c nicht ausreichend oder nicht zweckmässig sind".
Sie sehen also, die gesetzliche Grundlage ist klar. Wir sollten nun die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft entsprechend auch sprechen. Ich bitte Sie, lassen Sie die betroffenen Landwirte nicht im Regen stehen. Lassen Sie die betroffenen Landwirte nicht alleine mit dem Wolf, und helfen Sie dabei, eine rasche und unkomplizierte Übergangslösung zu schaffen, bis der Wolfsbestand dann auch gesetzlich reguliert werden kann. Mit der Annahme des Nachtragskredites für temporäre Sofortmassnahmen gegen Wolfsübergriffe an Nutztieren unterstützen Sie die am stärksten betroffenen Kantone und Alpregionen, die mit einem Sondereffort, zum Beispiel der verstärkten Behirtung, den Schaden an Nutztieren für die Alpsaison 2022 möglichst begrenzen wollen. Dank Ihrer Unterstützung des Nachtragskredites werden die betroffenen Landwirte nach einer verlustreichen Alpsaison 2021 besser in der Lage sein, die zusätzlichen präventiven Massnahmen zum Schutz der Weidetiere für die kommende Saison zu stemmen.