Jositsch Daniel · Ständerat · 2022-03-01
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-01
Wortprotokoll
Vor nun fast 77 Jahren ist der Zweite Weltkrieg zu Ende gegangen, und die Zeitzeugen aus dieser grauenhaften Epoche des letzten Jahrhunderts sind heute über 80 Jahre alt und bald ausgestorben. Unsere Generation ist gewissermassen die erste Nachkriegsgeneration. Wir sind in der Zeit der Verarbeitung des Zweiten Weltkrieges aufgewachsen. Die jüngere Generation kennt den Zweiten Weltkrieg nur noch als historisches Ereignis aus dem Geschichtsunterricht. Es ist deshalb notwendig, dass die Erinnerung an diese schreckliche Zeit im kollektiven Gedächtnis bleibt und dass zu diesem Zweck auch ein Mahnmal erstellt wird. Dass das notwendig ist, vielleicht notwendiger als noch vor ein paar Jahren, zeigt ein Blick in die sozialen Medien. Rassismus und Antisemitismus sind aus unserer Gesellschaft nicht verschwunden. Nein, sie sind heute in den sozialen Medien präsent, fast präsenter als noch in den Zeiten zuvor. Dem ist klar entgegenzutreten, einerseits mit Gesetzen - ich erinnere an die Strafnorm gegen Rassendiskriminierung -, andererseits aber auch mit Aufklärung.
Die Schweiz ist mit diesem Bedürfnis nicht allein. Auch in anderen Staaten werden und wurden entsprechende Mahnmale geschaffen. Auch der Bundesrat steht diesem Anliegen positiv gegenüber, und Ihr Rat hat bereits eine gleichlautende oder fast identische Motion in der Sommersession des vergangenen Jahres gutgeheissen. Über unsere Motion entscheidet der Nationalrat am 10. März, also auch in[NB]dieser[NB]Session. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat sich einstimmig für diese Motion ausgesprochen.
Die Idee der Schaffung einer nationalen Erinnerungsstätte für den Nationalsozialismus wurde von einer privaten Gruppe ins Leben gerufen. Es geht dabei einerseits um eine Erinnerungsstätte für all die Schweizerinnen und Schweizer, die vom nationalsozialistischen Regime verfolgt, entrechtet und ermordet worden sind. Es geht um diejenigen Männer, Frauen und Kinder, denen damals fälschlicherweise von Schweizer Behörden während des Zweiten Weltkriegs die Rettung verweigert worden ist. Es geht um die Schweizerinnen und Schweizer, die sich dem Nationalsozialismus entgegengestellt haben, und es geht um alle Opfer des Nationalsozialismus und des Holocaust. Das Ziel einer solchen Gedenkstätte ist es einerseits, einen Gedenkort zu schaffen, und andererseits, Informationen zu vermitteln und einen virtuellen Vernetzungsort zu schaffen.
Das EDA hat bereits Kontakt mit den betroffenen Organisationen aufgenommen, um die Arbeiten aufzunehmen. Es wartet im Prinzip nur noch auf den Startschuss aus dem Parlament, der heute im Ständerat und nächste Woche im Nationalrat gegeben werden kann, wenn es um die parallele Motion unseres Rates geht.
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ersucht Sie einstimmig, der Motion Heer zuzustimmen. [PAGE 24]