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Frick Bruno · Ständerat · 2002-11-28

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-28

Wortprotokoll

Es handelt sich um das Pendant zur vorherigen Regelung, die wir für die Invalidenversicherung getroffen hatten. Heute gehen 17 Prozent des Ertrages des Demographieprozentes der Mehrwertsteuer, welches 1999 eingeführt wurde, an den Bund: zur Deckung seines Beitrages an die AHV. Ein Zehntel des Prozentes kann für die Finanzierung der IV verwendet werden. In diesem Jahr gehen 37,5 Prozent des IV-Anteiles an den Bund. Bis jetzt hat der Bundesrat das Demographieprozent ausschliesslich für die AHV verwendet. Am 12. Dezember 2000 wurde auf die Vorlage zur Parlamentarischen Initiative "Mehrwertsteuersätze für die AHV/IV" (00.416), die diesen Bundesanteil auf das Jahr 2001 hin streichen wollte, mit Stichentscheid der Ständeratspräsidentin nicht eingetreten; wir erinnern uns.

Der Entwurf des Bundesrates geht dahin: Er sieht keine Änderung des Bundesbeschlusses über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze für die AHV/IV vor. Der Nationalrat seinerseits hob den Bundesanteil am Demographieprozent auf, indem er Artikel 2 Absatz 2 und den letzten Satz von Absatz 3 strich. Unser Antrag geht dahin, sowohl den Bundesanteil für die AHV als auch jenen für die IV beizubehalten. Falls Sie auch dem Finanzierungsbeschluss zustimmen, schaffen Sie die Grundlage, dass die Normierung hier auf Gesetzesstufe erfolgen kann.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.

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