Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-02
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-02
Wortprotokoll
Sie wissen, der Bundesrat ist ebenfalls bereit, das Thema zu vertiefen. Er ist aber der Ansicht, dass es zunächst eine sorgfältige Prüfung und vor allem auch eine Konsultation der interessierten Kreise braucht, bevor man entscheiden kann, ob und allenfalls wie die Justice restaurative in die Strafprozessordnung oder, besser gesagt, überhaupt in unsere Rechtsordnung einfliessen kann. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Justice restaurative im Bereich des Strafvollzugs bereits heute praktiziert wird. Hierfür bräuchte es keine neuen Regeln.
Der Bundesrat ist durchaus offen, diese Prüfungsschritte vorzunehmen. Es erscheint im Moment aber verfrüht, schon definitiv festzulegen - die RK-S gibt mit der Motion einen definitiven Gesetzgebungsauftrag -, dass die Justice restaurative tatsächlich in die Strafprozessordnung eingeführt werden soll. Es gibt schon noch zahlreiche Fragen, die zunächst geklärt werden müssen. Diese Abklärungen lassen sich problemlos im Rahmen des Postulates Mazzone 18.4063, "Wiedergutmachungsjustiz in unsere Rechtsordnung integrieren. Es muss mehr getan werden", vornehmen. Das Postulat ist noch hängig. Es würde auch erlauben, das ganze Konzept nicht nur auf die Strafprozessordnung zu fokussieren, sondern auch andere Bereiche, beispielsweise die Opferhilfe oder eben auch den Strafvollzug, mit einzubeziehen.
Sie sehen, für den Bundesrat ist zentral, dass die Frage der Einführung der Justice restaurative nicht quasi definitiv entschieden wird, bevor die erforderlichen Entscheidgrundlagen und Abklärungen vorliegen.
Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.