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Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · 2022-03-02

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-02

Wortprotokoll

Ich komme zu meiner Minderheit bei Artikel 257, gemäss Ständerat: Die Bestimmung schliesst eine Lücke und wird in den Fällen angewendet, bei denen bis zum Urteil kein DNA-Profil erstellt wurde, weil es zur Klärung der angezeigten Tat nicht nötig war. Hingegen könnte bei konkreten Anhaltspunkten ein DNA-Profil hilfreich sein, das heisst, wenn Vermutungen bestehen, dass Vergehen und Verbrechen später Realität werden könnten. Neben der effizienten Aufklärung einer Straftat muss die Sicherheit der Bevölkerung an erster Stelle stehen.

Bei meiner Minderheit zu Artikel 282 Absatz 2 geht es darum, dass die Polizei eine Verlängerung der Observation von einem auf zwei Monate anordnen kann. Die Polizei muss, um Observationen durchführen zu können, viele Vorschriften einhalten. Eine Observation braucht sehr viel Zeit. Es handelt sich oft um komplexe Fälle, bei denen viele Personen involviert sind. Bei der grenzüberschreitenden Kriminalität, bei welcher mit dem Ausland zusammengearbeitet werden muss und oft professionell agierende Kriminelle am Werk sind, muss eine Verlängerung der Observation auf zwei Monate durch die Polizei beantragt werden können. Eine Verlängerung der einmonatigen Observation käme nur dann zum Zuge, wenn die Polizei betreffend das zu erwartende Fahndungsresultat kurz vor dem Durchbruch stehen würde, also nur in ganz wenigen Fällen. Somit würde die Staatsanwaltschaft erst nach Abschluss der Abklärungen durch die Polizei involviert. Damit könnten Doppelspurigkeiten und Mehraufwand vermieden werden. Ich bitte Sie deshalb, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.

Die SVP-Fraktion will bei Artikel 255 Absatz 1bis der Mehrheit folgen, also gemäss Beschluss des Nationalrates stimmen. Uns ist es wichtig, für die Sicherheit in unserem Land zu sorgen und Delikte rasch aufklären zu können. So wissen wir zum Beispiel, dass Einbrecher oft auch andere Delikte verüben. Auch zeigt die Erfahrung, dass Gewalttaten oft von Tätern verübt werden, die bereits zuvor straffällig geworden sind. Das DNA-Profil ist das sicherste Instrument, um Delikte aufklären zu können. Deshalb muss eine gewisse Wahrscheinlichkeit genügen, damit ein DNA-Profil erstellt werden kann. Zugang zu den Profilen ist nur über einen Code möglich. Dieser wird erst ersichtlich, wenn er mit einem anderen Delikt und einem bereits erhobenen Profil übereinstimmt.

Zu Artikel 314 Absatz 1 Buchstabe c sowie zu Artikel 316a wird Herr Addor noch sprechen.

Bei Artikel 352a unterstützen wir die Mehrheit und sind damit für Festhalten am Beschluss des Nationalrates. Die heutige Praxis hat sich bewährt. Eine fast generelle Einvernahmepflicht würde ausser hohen Kosten und einem grossen Zeitaufwand nichts bringen. Eine beschuldigte Person kann Einsprache erheben und wird dann angehört - das muss genügen. Denn die Einvernahmepflicht würde auch kleine Fälle betreffen, wie zum Beispiel bei Personen, die geständig sind; aber auch bei Strassenverkehrsdelikten, Ladendiebstählen oder Drogendelinquenz von geringer Tragweite käme diese Pflicht zum Tragen, was zu unendlich vielen unnötigen Einvernahmen führen würde.

In der Praxis finden bei längeren Freiheitsstrafen Einvernahmen selbstverständlich statt, was auch richtig ist. Wenn die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl erlässt, hat sie bereits gewichtige Gründe für diese Massnahme. Bei einer Freiheitsstrafe kann die beschuldigte Person immer Einsprache erheben und wird dann einvernommen. Eine sozusagen automatische Einvernahme ergibt daher einfach keinen Sinn. Die SVP-Fraktion will eine effiziente Strafverfolgung und nicht eine aufgeblasene Bürokratie ohne Mehrwert.

Bei Artikel 397 Absatz 5 und bei Artikel 408 Absatz 2 werden wir der Mehrheit folgen und am Beschluss des Nationalrates festhalten. Um auf die Geschwindigkeit des Verfahrens in zweiter Instanz reagieren zu können, braucht es diese Fristen. Die Beschwerdeinstanz soll innert sechs Monaten entscheiden; das Berufungsgericht entscheidet innert zwölf Monaten. Schnelle Verfahren sind für die Opfer sehr wichtig, um endlich abschliessen zu können. Zudem ist eine effiziente Justiz anzustreben.