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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-02

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-02

Wortprotokoll

Seit seiner Totalrevision im Jahr 1936 wurde das Genossenschaftsrecht regelmässig an neue Sachlagen und Bedürfnisse angepasst. Entsprechend sieht der Bundesrat heute keinen unmittelbaren, grundsätzlichen Revisionsbedarf.

Aus diesem Grund hat der Bundesrat auch verschiedene Vorstösse, die in Ihrem Rat hängig sind, zur Ablehnung empfohlen. Herr Nationalrat Guggisberg hat es treffend gesagt: Es sind punktuelle Veränderungen. Folglich empfiehlt es sich, zuerst eine Gesamtschau zu machen. Danach kann das [PAGE 86] Parlament, d. h. die zuständige Kommission, auch sagen, welche Punkte man tatsächlich revidieren will. Statt punktueller Gesetzesanpassungen empfiehlt sich nach Ansicht des Bundesrates vielmehr eine grundsätzliche Überprüfung des Revisionsbedarfs. Dort können dann auch die Punkte, die jetzt in Motionen besprochen werden, angeschaut werden.

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen Annahme des Postulates Guggisberg.