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Stark Jakob · Ständerat · 2022-03-02

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-03-02

Wortprotokoll

Die vorliegende Volksinitiative definiert in Artikel 80a Absatz 2 der Bundesverfassung Massentierhaltung wie folgt - wir haben es schon zweimal gehört, ich wiederhole es nochmals -: "Massentierhaltung bezeichnet die industrielle Tierhaltung zur möglichst effizienten Gewinnung tierischer Erzeugnisse, bei der das Tierwohl systematisch verletzt wird."

Dieser Satz, diese Definition, ist zweideutig. Er kann im Umkehrschluss bedeuten, dass industrielle Tierhaltung nur dann verboten werden soll, wenn sie das Tierwohl systematisch verletzt. Das ist wohl nicht gemeint, denn dies gilt heute schon als selbstverständlich. Jede Tierhaltung, die das Tierwohl systematisch verletzt, ist verboten. Dafür braucht es also keine Initiative.

Deshalb ist der vorgeschlagene Artikel 80a Absatz 2 wohl in der zweiten Auslegungsart zu lesen, nämlich so, dass jegliche industrielle Tierhaltung automatisch und systematisch das Tierwohl verletze. Dieser Aussage ist die Organisation Nutztiergesundheit Schweiz in einer kürzlich publizierten wissenschaftlichen Analyse mit dem Titel "Besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen Tierwohl und Bestandes- bzw. Gruppengrösse?" nachgegangen. Die Schlussfolgerung der Analyse, die ich eingehend studiert habe, lautet: "Zusammenfassend kann festgehalten werden: Es lässt sich durch wissenschaftliche Studien nicht belegen, dass grosse Stallgruppen oder Bestände einen kausalen negativen Einfluss auf das Tierwohl haben." Das gilt umso mehr für die Schweiz mit ihren im internationalen Vergleich tiefen Höchsttierbeständen.

Für das Wohlergehen der Tiere ist die Betriebsführung immer noch entscheidend: eine Betriebsführung, die auf einer guten Mensch-Tier-Beziehung fusst und dafür sorgt, dass dem Wohl der Tiere die nötige Beachtung und Zeit geschenkt wird, dass sich Tiere artgemäss verhalten können, dass ihre biologische Anpassungsfähigkeit nicht überfordert wird, dass die Tiere gesund sind und nicht unter Schmerzen, Schäden oder Angst leiden müssen.

Ich komme nach dem Studium der erwähnten Analyse zum Schluss, dass die Initiative von einer wissenschaftlich nicht haltbaren Vereinfachung ausgeht, wonach industrielle Tierhaltung automatisch das Tierwohl verletzt. Es wird mit dem eingängigen Begriff "Massentierhaltung" politisiert, obwohl es dafür weder eine gesetzliche noch eine wissenschaftliche Definition gibt. Die Definition, welche die Initiantinnen und Initianten vorschlagen, ist untauglich.

Allein schon deshalb ist es wichtig und richtig, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, was ich Ihnen hiermit nahelege.