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Flach Beat · Nationalrat · 2022-03-02

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2022-03-02

Wortprotokoll

Sie haben Ihren einst mutigen Entscheid nun in der zweiten Lesung zur Änderung der Strafprozessordnung überdacht und die Justice restaurative nicht aufgenommen, sondern sind dem Ständerat gefolgt. Der Ständerat hat aber Verständnis für unser Anliegen gehabt, die Justice restaurative in die Rechtsordnung der Schweiz aufzunehmen, und hat die Motion 21.4336 auf den Weg geschickt. Diese Motion hat Ihre Kommission für Rechtsfragen am 3. Februar dieses Jahres beraten, und zwar genau wie jetzt auch im Anschluss an die Differenzberatung der Revision der Strafprozessordnung.

Die Motion fordert den Bundesrat auf, unter Einbezug der Strafbefreiungsgründe gemäss Artikel 52 ff. StGB eine Gesetzgebungsgrundlage zur Verankerung der Justice restaurative in der Strafprozessordnung auszuarbeiten. Das war eigentlich auch der Inhalt des ausformulierten Vorschlags, den Sie in der Fahne zur Revision der Strafprozessordnung bereits vor sich hatten. Wir gehen jetzt quasi noch einmal etwas zurück, um eine noch ausgewogenere und besser abgestützte Vorlage zu erarbeiten.

Bei der Justice restaurative geht es tatsächlich um ein neues Instrument. Es geht um ein komplett freiwilliges System, welches ermöglicht, dass sich Opfer und Täter dort, wo es Sinn macht und für das Opfer stimmt, wo aber auch der Täter mitmacht, weil er die mentale Voraussetzung dafür hat, in einem mediatorischen Prozess aufeinander zugehen. Es ermöglicht, dass sich auf der einen Seite der Täter mit seiner begangenen Straftat und seinem Verhalten auseinandersetzen kann und dass auf der anderen Seite das Opfer die Möglichkeit hat, das Erlebte zu verarbeiten, um nicht für den Rest seines Lebens Opfer zu bleiben, sondern aus dieser Rolle herauszukommen.

Dieses Instrument passt selbstverständlich nicht in allen Fällen; es passt nicht in Bagatellfällen und auch nicht in ganz besonders schweren Fällen. Dem Opfer aber zu ermöglichen, die Tat mit dem Straftäter zusammen in einem Prozess aufzuarbeiten, ist etwas sehr Wertvolles, das unser Rechtssystem mit einem zusätzlichen, wie gesagt freiwilligen, absolut fakultativen Instrument ergänzen kann.

Mit 18 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen beantragt Ihnen die Kommission, die Motion anzunehmen und keine weiteren Projekte oder Postulate abzuwarten. Das könnte man am Ende auch wieder in einer einzigen Gesetzgebung zusammenfassen. Ich glaube, es würde unserer Rechtsordnung wirklich guttun, hier einen Schritt vorwärtszumachen.