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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2022-03-02

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-02

Wortprotokoll

Es geht hier um eine aus dem Jahr 2011 stammende Motion Darbellay aus dem Nationalrat. Er hat ein Problem aufgenommen, das vor allem in der Suisse romande diskutiert wurde. In unserem Rat gab es auch einen entsprechenden Vorstoss unseres früheren Kollegen Comte. Es geht um die Frage der Taggeldansprüche für Menschen, die als Jugendliche verunfallt sind und nachher unter Rückfällen und Spätfolgen dieses Unfalls leiden.

Diese Problematik ist mit einer Motion eingebracht worden, die aus dem Nationalrat stammt. Heute geht es um die Frage der Abschreibung dieser Motion aufgrund des Berichtes des Bundesrates vom 28. März 2018. Der Nationalrat hat beschlossen, die Motion nicht abzuschreiben. Der Auftrag sei nicht erfüllt. Ihre vorberatende Kommission beantragt, hier keine Differenz zum Nationalrat zu schaffen, sondern sich dem Nationalrat anzuschliessen.

Materiell gesehen, enthält der Bericht des Bundesrates lauter Argumente, die zeigen, weshalb dieses Anliegen nicht erfüllt werden könne. So wurde die Motion vom Bundesrat von Anfang an bekämpft. Die Räte haben anders entschieden und die Motion angenommen. Mit ihrem Antrag bringt die Kommission zum Ausdruck, dass die Prüfung des Anliegens so erfolgen solle, dass ihm in einer anderen Art und Weise Rechnung getragen werden kann, als es im Bericht jetzt dargelegt ist.

Viele der Argumente im Bericht sind nachvollziehbar und auch zutreffend, sei es zur Frage der arbeitsvertraglichen Lohnfortzahlungspflicht, sei es zur Frage der Krankentaggeldversicherung, die nicht als Obligatorium existiert. Aufgrund der heutigen Rechtslage sind diese Argumente alle nachvollziehbar. Nimmt man das Anliegen nun aber ernsthaft auf, müssen vielleicht auch andere Pisten geprüft werden. Das Unfallversicherungsrecht kennt beispielsweise die Frage einer Ersatzkasse für Arbeitnehmende, die zwar versichert hätten werden müssen, es aber nicht wurden. Dort trifft das Argument, das im Bericht erwähnt wird - dass es eben ohne Versicherung auch keine Leistung gibt -, so nicht zu. In diese Richtung wäre das Anliegen doch noch vertieft zu prüfen.

Deshalb will die Kommission hier keine Differenz zum Nationalrat schaffen, sondern den Auftrag aufrechterhalten - ohne sich jedoch der Illusion hinzugeben, dass die Sache einfach zu lösen ist. Vielleicht bleibt sie am Schluss unlösbar oder schwer lösbar, trotzdem müsste man sie auch unter dem Aspekt einer möglichen Umsetzung prüfen. Dass das Kosten zur Folge hätte, ist klar. Die Transparenz dieser Kosten würde aber einen Entscheid ermöglichen.

In diesem Sinne bitte ich Sie namens der einstimmigen Kommission, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen und die Motion nicht abzuschreiben.