Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-02
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-02
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt die Motion zur Ablehnung. Es gilt eigentlich die gleiche Argumentation wie damals bei der Motion Grossen Jürg 19.4282, "Keine erzwungenen Lehrabbrüche bei gut integrierten Personen mit negativem Asylentscheid". Wenn man schaut, wann die Motion 20.3322 eingereicht wurde, dann sieht man, dass es im Jahr 2020 war. Ich muss Ihnen sagen: Seither ist schon einiges passiert. Ich kann Ihnen sagen, dass das Staatssekretariat für Migration am 1. August 2021 beispielsweise seine Weisungen zum Asylgesetz angepasst hat, in denen die Ausreisefrist geregelt wird. Hier ist es mit einer Verlängerung der Ausreisefrist jetzt möglich, dass rechtskräftig weggewiesene Personen ihre Lehre beenden können, sofern sie kurz vor dem Abschluss stehen. Diese Frist wurde also von maximal sechs Monaten auf zwölf Monate erhöht.
Ich muss Ihnen einfach sagen, dass wir hier über Fälle sprechen, in welchen Leute einen Lehrvertrag bekommen haben, obwohl sie einen negativen Asylentscheid erhalten hatten. Das geht nicht! Der Bundesrat hat Verständnis dafür, dass Personen, die noch im Verfahren sind - wofür der Staat aufgrund der alten Asylverfahren, die lange gedauert haben, auch eine gewisse Mitschuld trägt -, versuchen, eine Fristerstreckung, die Anerkennung eines Härtefalls oder eine vorläufige Aufnahme zu erreichen. Wenn aber Personen mit einem negativen Asylentscheid einen Lehrvertrag bekommen - und das ist im Kanton Bern geschehen -, dann haben Sie in einem Kanton zwei Departemente, die unterschiedliche Entscheide fällen: einen Ausweisungsentscheid beim Sicherheitsdepartement und die Einstellung einer Person trotz abgewiesenem Gesuch vonseiten des Volkswirtschaftsdepartements.
Es hat sich auch etwas verändert: Wir haben seit dem 1.[NB]März 2019 beschleunigte Asylverfahren. Frau Markwalder hat schon recht: In der Vergangenheit hat sich das wahrscheinlich oft ereignet, dass die Verfahren lange gedauert haben. Aber jetzt hat man schnell einen erstinstanzlichen Entscheid. Das ist ungefähr nach drei Monaten der Fall. Wenn man jetzt sagt, dass jeder eine Lehre beenden könne, geht das aus Sicht des Bundesrates nicht.
Ich habe es schon bei der Motion Grossen Jürg gesagt: Ich habe bei meinem Amtsantritt auch den Auftrag erteilt, altrechtliche Fälle abzubauen. Es gab etwa 11[NB]000 pendente altrechtliche Fälle, als ich ins Amt gekommen bin. Wir sind jetzt bei noch etwa 130 Fällen. Das heisst, dass wir hier ein Problem regeln würden, das in der Praxis praktisch nicht mehr besteht und das über die bestehenden rechtlichen Grundlagen lösbar ist.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.