Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-03-02
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-03-02
Wortprotokoll
Der Motionär will den Bundesrat beauftragen, sich für etwas einzusetzen, was unerlässlich ist. Diesbezüglich sind wir einverstanden. Aber der Bundesrat ist der Meinung, dass die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und der an ihm tätigen Richterinnen und Richter bereits heute gewährleistet sind.
Die Europäische Menschenrechtskonvention regelt die Zusammensetzung des Gerichtshofs eingehend. Nur Personen mit einwandfreiem Leumund und besten juristischen Qualifikationen kommen als Kandidat oder Kandidatin für das Richteramt infrage. Jeder Vertragsstaat kann drei Personen als Richterin oder Richter vorschlagen, und aus diesen wählt die Parlamentarische Versammlung des Europarates eine Person für eine Amtsdauer von neun Jahren. Während der Amtsdauer darf ein Richter oder eine Richterin keine Tätigkeit ausüben, die mit dem Amt unvereinbar ist. Darüber hinaus hat der Gerichtshof in seiner Verfahrensordnung detaillierte Unvereinbarkeitsregeln aufgestellt.
In der Schweiz beteiligt der Bundesrat die Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat und die Gerichtskommission am Verfahren zur Erstellung der Kandidatenliste, die er zusammen mit den vollständigen Bewerbungsdossiers der Parlamentarischen Versammlung des Europarates übermittelt. Die Parlamentarische Versammlung ihrerseits hat eine spezialisierte Kommission eingesetzt, die die Kandidaten erneut anhört. Nach der Anhörung gibt sie zuhanden des Plenums eine Wahlempfehlung ab. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden damit wirklich geprüft, auch durch die Parlamentarische Versammlung. Dass einzelne Richterinnen und Richter vor ihrem Amtsantritt für eine Nichtregierungsorganisation tätig waren, begründet für sich allein keinen begründeten Zweifel an der Unbefangenheit. Das gilt auch für Richterinnen und Richter, die an einem staatlichen Gericht, in einer Anwaltskanzlei oder an einer Universität tätig waren. Ein formelles Ausstandsverfahren bringt daher keinen Mehrwert.
Ich beantrage Ihnen namens des Bundesrates, die Motion abzulehnen.