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Graf Maya · Ständerat · 2022-03-02

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2022-03-02

Wortprotokoll

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 20. Januar 2022 die von ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission eingereichte und vom Nationalrat am 16. Juni 2021 angenommene Motion vorberaten. Ihr Titel lautet "Auszahlungsmodell für Dienstleistungen von Dritten im Bereich der Invalidenversicherung".

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Praxis nach Artikel 9 der Verordnung des EDI über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Invalidenversicherung dahingehend anzupassen, dass die monatlichen Vergütungen für Dienstleistungen, die von Dritten erbracht werden müssen, flexibel im Sinne eines Jahreskontingents verrechnet werden.

Die Invalidenversicherung unterstützt Betroffene bei der Eingliederung ja bereits heute mit Hilfsmitteln. Für einige Personen handelt es sich bei diesen Hilfsmitteln um Dienstleistungen von Dritten. So sind beispielsweise gehörlose Menschen auf Gebärdensprachdolmetschende, schwerhörige Personen auf Schriftdolmetschende, blinde Menschen auf Vorlesedienste und Menschen mit einer Mobilitätseinschränkung auf Transportdienste angewiesen. Davon sprechen wir, wenn wir von Dienstleistungen von Dritten im Bereich der IV sprechen.

Die aktuelle Finanzierungspraxis der Invalidenversicherung bei Dienstleistungen von Dritten sieht, basierend auf Artikel 9 der Verordnung, aber eine monatliche Vergütung vor. Diese Praxis verunmöglicht es den Betroffenen, arbeitsintensivere Monate mit weniger intensiven Monaten zu kompensieren, da die Beiträge nicht über das Monatsende hinaus übertragen werden können. Diese starre Praxis führt dazu, dass Betroffene im Arbeitsalltag zusätzlich eingeschränkt werden; ja, es wird ihnen auch verunmöglicht, ihre Arbeit gewissenhaft und ihrem Rhythmus gemäss zu erledigen. Dies steht im Widerspruch zum Grundsatz, dass die Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung gefördert werden soll.

Die Kommission ist nun der Auffassung, dass der Vorschlag, vom System der monatlichen Abrechnung von Leistungen Dritter zu einem jährlichen Modell zu wechseln, um den unterjährigen Schwankungen der Arbeitslast von Menschen mit Behinderung besser Rechnung zu tragen, die Integration der betroffenen Personen in den Arbeitsmarkt fördern und ihre selbstbestimmte Lebensweise stärken würde. Es ist auch so, dass eine angepasste Regelung eine Erleichterung für Arbeitgebende wäre, welche beispielsweise gehörlose Menschen beschäftigen. Es bedeutet, dass man mit dieser neuen Bestimmung eben Rücksicht auf Bedarfsschwankungen im Jahr nehmen könnte.

Angesichts des Gesamtvolumens der Leistungen der Invalidenversicherung hält unsere Kommission zudem auch fest, dass die Kosten dieser Massnahmen durchaus vertretbar sind.

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die SGK-S einstimmig, die vorliegende Motion anzunehmen.