Schlatter Marionna · Nationalrat · 2022-03-02
Schlatter Marionna · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2022-03-02
Wortprotokoll
Mit meinem Postulat fordere ich eine Anpassung der Zivilstandsverordnung dahingehend, dass für die Ausübung des Berufs der Zivilstandsbeamtin oder des Zivilstandsbeamten das Schweizer Bürgerrecht nicht mehr zwingend ist. Im Sinne der Gleichbehandlung von niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländern auf dem Schweizer Arbeitsmarkt sind Diskriminierungen jeglicher Art zu vermeiden. So ist das Schweizer Bürgerrecht als Bedingung für die Ausübung des Berufs der Zivilstandsbeamtin oder des Zivilstandsbeamten nicht nachvollziehbar.
Die Tätigkeit der Zivilstandsbeamtinnen und -beamten ist fachlich und menschlich fordernd, und die Anforderungen sind hoch. Durch eine eidgenössische Berufsprüfung wird gewährleistet, dass diesen hohen Anforderungen Rechnung getragen wird. Eine Einschränkung der Tätigkeit der Zivilstandsbeamtinnen und -beamten auf Personen, die über das Schweizer Bürgerrecht verfügen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Ein Migrationshintergrund, verbunden mit einer sehr guten gesellschaftlichen Integration, kann für die vielseitige Tätigkeit im Kontakt mit unterschiedlichsten Einwohnerinnen und Einwohnern sehr hilfreich sein. Ausserdem macht Vielfalt Teams stark. Diversität hinsichtlich vieler Kriterien, auch der Nationalität, ist sehr wünschenswert. Es macht Sinn, dass Stellen im öffentlichen Dienst, wo immer möglich, auch ein Abbild der Zusammensetzung in der Bevölkerung sind.
Wie Sie wissen, ist die Schweizer Einbürgerungspolitik sehr restriktiv. Wir haben einen sehr hohen Anteil an Ausländerinnen und Ausländern. Viele sind hervorragend integriert, haben sich aber wegen hoher Hürden wie z. B. langen Wohnsitzfristen in der gleichen Gemeinde, dem Verbot der Doppelbürgerschaft oder anderen Gründen nicht einbürgern lassen.
In der Begründung für seinen Antrag auf Ablehnung führt der Bundesrat aus, dass unter anderem bei Geburten die rechtliche Zuordnung des Schweizer Bürgerrechts und dessen Beurkundung im Personenstandsregister zu den Aufgaben der Zivilstandsbeamtinnen und -beamten gehören. Natürlich, wenn es tatsächlich so wäre, dass die Zivilstandsbeamtinnen und -beamten das Bürgerrecht vergeben würden, wäre die Voraussetzung des Schweizer Bürgerrechts für die Tätigkeit sinnvoll. Nun steht aber in Artikel 39 des Zivilgesetzbuches "beurkunden": Die Beamtinnen und Beamten können also eine entsprechende Urkunde nur ausstellen, wenn das Bürgerrecht von anderer Stelle bereits vergeben wurde. Es ist ein reiner Verwaltungsakt.
Ich bitte Sie darum, meinem Postulat zuzustimmen und damit einen Schritt in Richtung weniger Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt für Menschen ohne Schweizer Bürgerrecht zu gehen.