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Schneider Meret · Nationalrat · 2022-03-02

Schneider Meret · Nationalrat · Zürich · 2022-03-02

Wortprotokoll

Aufmerksame Zuhörerinnen und Zuhörer werden es bemerkt haben: Inhaltlich haben wir exakt diese Debatte schon einmal geführt, und zwar in der Herbstsession 2021. Es wurden Potenziale und Risiken der neuen Gentechnik mittels Genom-Editierung gegeneinander abgewogen, und es wurde versucht, eine Dichotomie zwischen sogenannt fortschrittlichen Befürworterinnen und Befürwortern und sogenannt reaktionären Gegnerinnen und Gegnern der Genom-Editierung aufzubauen, die mit der realen Situation tatsächlich wenig zu tun hat.

Völlig unabhängig davon, ob man die neuen gentechnischen Verfahren befürwortet oder nicht, hat sich das Parlament dann vernünftigerweise dafür ausgesprochen, auch die neuen Verfahren dem Moratorium zu unterstellen und in den vier Jahren Laufzeit rechtliche Rahmenbedingungen zu klären und aufzuzeigen, wie eine Deklaration und eine Warenflusstrennung gewährleistet werden kann. Um diese Abklärungen zu treffen, hat unsere WBK dem Bundesrat einen entsprechenden Auftrag erteilt und damit ein solides Vorgehen beschlossen, das sowohl dem Potenzial der neuen Technologien als auch den Risiken für die biologische Landwirtschaft und der Transparenz für Konsumierende Rechnung trägt.

Aufgrund eines Stichentscheids im Ständerat sind wir nun erneut in der Situation, die exakt gleiche Debatte zu führen. Wir sehen uns mit einem Antrag konfrontiert, der bei der Erneuerung des Moratoriums bei Artikel 37a eine Ausnahme anfügen will und somit gentechnisch veränderte Organismen, denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wird, zulassen würde.

In der Debatte wurden ausschliesslich Pro und Contra des Potenzials der neuen Gentechnik zur Optimierung von Nutzpflanzen diskutiert. Nicht angesprochen wurde, dass mit dieser Formulierung nicht nur die umweltfreundliche Verbesserung von Nutzpflanzen mit neuen Verfahren der Genom-Editierung erlaubt würde, sondern es würden jegliche Gentechnikverfahren erlaubt, selbst solche, die noch gar nicht existieren. Die einzige Einschränkung ist: Es dürfen keine artfremden Gene eingefügt werden. Diese Formulierung würde das Gentech-Moratorium allein auf die Herstellung transgener Organismen reduzieren. Erlaubt wären ab sofort auch hochgradig umstrittene, neue Genom-Editierungstechnologien wie zum Beispiel der "gene drive", sofern damit keine transgenen Organismen erzeugt werden.

Dieser radikale Meinungsumschwung des Parlamentes, ohne dass sich die Faktenlage in irgendeiner Form geändert hätte, ist schlicht unseriöse Arbeit. Wir haben ein Vorgehen beschlossen, und es hat sich seither nichts geändert - bis auf den Druck der Industrie, unter dem einige nun offenbar eingeknickt sind. Ich bitte Sie, diesen unseriösen Antrag abzulehnen und das Moratorium zu verlängern. Eine Ausklammerung der neuen Gentech-Verfahren ist fahrlässig. Dass sie nun "Züchtungsverfahren" genannt werden, macht es nicht wirklich besser.

Sicherung der Koexistenz, vollständige Warenflusstrennung und Deklaration sind das Minimum, das wir der Schweizer Bevölkerung an Transparenz schulden. Ansonsten verliert auch die Schweizer Landwirtschaft ihre wichtige Unique Selling Proposition (USP), ohne tatsächlich von einem Nutzen profitieren zu können. Denn aktuell - das müssen wir uns in Erinnerung rufen - sind keine vielversprechenden Sorten oder Züchtungen in Sichtweite, nicht einmal ansatzweise.

Lassen Sie uns jetzt seriös arbeiten. Wir verlieren keine Zeit, sondern klären in diesen vier Jahren die Rahmenbedingungen, um basierend darauf erneut zu entscheiden. Wir haben bereits im Herbst diskutiert, wir haben abgewogen, wir haben debattiert, und wir haben entschieden. Ich bin eine grosse Freundin von Meinungsumschwüngen aufgrund veränderter Datenlage, aber nicht aufgrund monetärer Interessen. Das sind wir der Landwirtschaft und den Menschen in der Schweiz definitiv schuldig.