Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2022-03-02
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2022-03-02
Wortprotokoll
Es liegt in der Verantwortung von uns allen, auch von der SVP, den künftigen Generationen eine intakte Lebensgrundlage zu sichern. Ich spreche nicht für die SVP-Fraktion, aber ich spreche die SVP-Fraktion an; ich spreche für die FDP-Liberale Fraktion. Wir sind uns der Verantwortung durchaus bewusst.
Die Auswirkungen unseres Handelns wie der Klimawandel und die von Menschen verursachten Treibhausgasemissionen sind eine bedeutende Herausforderung. Beispiele hierfür sind der Rückgang der Gletscher, vermehrte Wetterextreme, abnehmende Tier- und Pflanzenvielfalt oder die Veränderungen im Wasserhaushalt. Die Folgen dieser Entwicklungen sind auch in der Schweiz spürbar und erkennbar. Gegenmassnahmen müssen jedoch immer ökologisch, ökonomisch und sozial verträglich und nachhaltig sein. Nur so sind sie wirksam, finanzierbar und von unserer Bevölkerung akzeptierbar. Das Ziel erreichen wir mit Innovation und guten Rahmenbedingungen, nicht mit starrer Verbotspolitik. Eine liberale Umweltpolitik ist nämlich auch Wirtschaftspolitik. Wir sind überzeugt von der Eigenverantwortung und der Innovationskraft der Menschen und der Unternehmen und der Wirtschaft in unserem Lande.
Die Folgen des eigenen Handelns sind allerdings nicht immer ersichtlich. Wo es keine Alternativen gibt, braucht es griffigere Instrumente. Entsprechend braucht es Massnahmen, die Kostenwahrheit herstellen beziehungsweise klare Grenzen der individuellen Freiheit definieren. Damit solche Massnahmen mehrheitsfähig sind, müssen Kosten und Nutzen für den Einzelnen und für die Gesellschaft transparent kommuniziert werden.
Die FDP-Liberale Fraktion steht mit Überzeugung zum Pariser Klimaübereinkommen: Die Treibhausgasemissionen müssen bis 2050 auf netto null gesenkt werden. Gleichzeitig muss die Qualität von Wasser, Luft und Boden verbessert und der Verlust der Artenvielfalt gestoppt werden.
Die bisherigen Bemühungen von Bund, Kantonen, Dritten und von uns allen in diesem Land reichen offensichtlich noch nicht. Der Handlungsbedarf ist gegeben. Klar ist auch, dass es mehr verpflichtende Instrumente und periodische Wirkungsanalysen braucht. Nichts zu tun, ist keine Option.
Uns ist völlig bewusst, dass damit auch Zielkonflikte in anderen Politikbereichen wie in der Energie-, Verkehrs- oder Landwirtschaftspolitik entstehen können. Trotzdem müssen wir den Verbrauch von fossilen Energieträgern auf ein Minimum reduzieren.
Nun stellt sich die berechtigte Frage: Sollen mit einem Verfassungstext, so wie er nun mit der Gletscher-Initiative vorliegt, die notwendigen Grundlagen geschaffen werden, um solchen Forderungen Nachdruck zu verleihen? Einige Mitglieder unserer Fraktion werden der Initiative zustimmen. Doch grundsätzlich begrüsst die FDP-Liberale Fraktion den Antrag der UREK-N zur Ablehnung der Gletscher-Initiative und den vorläufigen Weg über einen direkten Gegenentwurf. Die Anliegen der Initianten wie auch der direkte Gegenentwurf [PAGE 119] entsprechen den Zielen des Pariser Klimaübereinkommens. Die dafür notwendigen Reduktionen der Treibhausgasemissionen stimmen mit der Position der FDP überein.
Die entscheidende Differenz besteht in der Definition der Massnahmen zur Erreichung des Zieles. Der Initiativtext hält in Artikel 74a Absatz 3 eindeutig fest, dass ab 2050 keine fossilen Brenn- und Treibstoffe mehr in Verkehr gesetzt werden dürfen. Auch wenn im gleichen Absatz Ausnahmen definiert werden, bleibt die Umsetzung zu starr, da gleichzeitig die Senken nur im Inland zugelassen sind. Eine solche Formulierung wird von uns in jedem Fall abgelehnt. Im direkten Gegenentwurf wird hingegen eine Alternative vorgesehen, die eine solche Reduktion auch im Inland gewährleistet. Sie stellt das Bekenntnis zu einer klimaneutralen Schweiz ohne fossile Brennstoffe sicher, ohne dabei starr auf Verbote zu setzen. Auch werden im direkten Gegenentwurf zusätzlich zur technischen Möglichkeit die wirtschaftliche Tragbarkeit sowie der Schutz der Bevölkerung berücksichtigt. Nur unter Einbezug dieser Faktoren sind diese Massnahmen mehrheitsfähig, und das ist notwendig. Diese Lehre müssen wir aus der Ablehnung des CO2-Gesetzes ziehen. Der Gegenentwurf sieht ausserdem vor, dass Treibhausgassenken generell angerechnet werden können und sich nicht auf inländische Leistungen beschränken müssen.
Ein anderes Thema ist die Betroffenheit. Im direkten Gegenvorschlag wird explizit auch auf die Berg- und Randgebiete hingewiesen. Der Einbezug von peripheren Gebieten ist nachvollziehbar. Jedoch gibt es diverse andere Regionen, die ebenfalls stark vom Klimawandel betroffen sind. Entsprechend müssen auch solche Regionen bei der Erreichung des Netto-null-Ziels mitberücksichtigt werden. Aus diesen Überlegungen lehnen wir den Einzelantrag Pult ab.
Auch den Einzelantrag Nordmann lehnen wir ab, aber nicht, weil wir die Idee einer Förderung des Heizungsersatzes als schlecht erachten, sondern weil die Zuständigkeit für Gebäude definitiv bei den Kantonen liegt und eine solche Forderung in der Bundesverfassung keinen Platz hat.
Wir begrüssen einerseits den Vorschlag der UREK-N, den linearen Absenkpfad zu streichen. Andererseits ist es der FDP-Liberalen Fraktion bewusst, dass verbindliche Vorgaben in diesem Bereich ein wichtiger Bestandteil der Forderung der Initianten sind. Als Kompromiss kann die FDP-Liberale Fraktion mit dem Einzelantrag Romano leben, und wir werden diesen grossmehrheitlich unterstützen. Im Gegenzug erwarten wir aber vom Initiativkomitee die notwendige Kompromissbereitschaft beim Entscheid, ob es seine Initiative aufrechterhalten möchte oder eben nicht.
So oder so werden beide Vorlagen bei der Umsetzung weitreichende Konsequenzen für die Gesellschaft und die Wirtschaft haben. Doch die Transformation in eine nicht fossile Zukunft birgt nicht nur Risiken, sondern auch Chancen. Für eine erfolgreiche Umsetzung sind der Stimmbevölkerung die Gegensätze klar aufzuzeigen. Ansonsten läuft die Politik ein weiteres Mal auf und verliert in wichtigen Umweltfragen die Zustimmung in der Bevölkerung. Das können und dürfen wir uns nicht leisten.
Aus diesem Grund braucht es auch das Postulat 21.4216. Dort wird nämlich gefordert, dass eine übersichtliche und allgemeinverständliche Gesamtschau über die Klima-, Energie- und Standortpolitik vorgelegt werden soll. Denn nur mit einer Gesamtsicht über die Klima- und Energiepolitik können sich die Massnahmen gegenseitig positiv beeinflussen. In der aktuellen Diskussion über unsere zukünftige Energie- und Klimapolitik rückt nämlich zunehmend die Sorge um die Versorgungssicherheit im Kontext der vollständigen Dekarbonisierung ins Zentrum. Dabei ist es offensichtlich, dass die Vorstellungen weit auseinandergehen. Hier braucht es Klarstellungen und klare Antworten.
Wir sind uns bewusst, dass die UREK-N parallel dazu einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe erarbeitet, dies in der Hoffnung, schneller zu wirksamen Massnahmen zu kommen. Dieser indirekte Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative soll die parlamentarische Beratung als separaten Erlass durchlaufen. Eine Koordination mit dem in die Vernehmlassung geschickten revidierten CO2-Gesetz wird dabei unumgänglich sein und auch ein entsprechendes Zeitfenster beanspruchen. Wenn wir nun auf den direkten Gegenentwurf eintreten und diesem in der Gesamtabstimmung zustimmen, kann der Nationalrat einen Antrag auf die notwendige Fristverlängerung stellen.
Sowohl die Volksinitiative wie auch den direkten Gegenentwurf abzulehnen, scheint uns keine gute Option zu sein. Noch ist der indirekte Gegenvorschlag zu wenig konkret und nicht spruchreif.
Daher empfiehlt die FDP-Liberale Fraktion die Volksinitiative zur Ablehnung, tritt auf den direkten Gegenentwurf ein, folgt überall der Kommissionsmehrheit, stimmt der Fristverlängerung zu und nimmt den Einzelantrag Romano an. Einzelne Fraktionsmitglieder werden von der Fraktionsmeinung abweichen.