David Eugen · Ständerat · 2002-11-28
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-28
Wortprotokoll
Der Nationalrat sieht in Artikel 4 Absatz 3 eine besondere Lösung für Selbstständigerwerbende bezüglich der Möglichkeit vor, sich in der zweiten Säule zu versichern. Nach dieser Lösung sollten Selbstständige insbesondere unter dem BVG auch die Risiken Invalidität und Tod versichern können, ohne am Sparprozess teilzunehmen, also eine Vermögensbildung für das Alter zu betreiben. Das wäre eine Ausnahme von den Prinzipien, wie wir sie jetzt in Artikel 1 des Gesetzes in diesem Rat übereinstimmend fixiert haben. Das wäre eine Abweichung von dieser Regel.
Die Argumente im Nationalrat gingen dahin, dass hiermit vor allem Selbstständigerwerbende mit kleinen Einkommen [PAGE 1041] begünstigt werden sollten. Wir haben die Regelung, wie sie vorliegt, daraufhin geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass sie so, wie sie hier steht, doch eher eine Privilegierung für hohe Einkommen im Sinne von Steuereinsparungen wäre. Insbesondere hat diese Regelung auch die Möglichkeit in sich, dass Selbstständigerwerbende jederzeit ein- und austreten können und die steuerlich privilegierten Mittel mitnehmen können.
Arbeitnehmer können das ja bekanntlich nicht, indem sie ihre Mittel in Freizügigkeitsleistungen umwandeln müssen und über diese Mittel dann auch nicht verfügen können, sei es, dass sie in eine Freizügigkeitspolice umgewandelt werden, sei es, dass sie in eine neue Vorsorgeeinrichtung eingebracht werden müssen.
Wir erachten daher den Inhalt des vorliegenden Minderheitsantrages als Fremdkörper im Rahmen der zweiten Säule. Nach Meinung der Mehrheit der Kommission müsste diese Frage allenfalls im Rahmen der Säule 3a geprüft werden. Dort müssen Vorschläge für die steuerliche Begünstigung von Selbstständigerwerbenden mit kleinen Einkommen, die nur Risiko und Tod versichern wollen, nicht aber das Alter, adäquat eingebracht werden.
Hingegen wäre es nach der Meinung der Mehrheit falsch und würde Artikel 1 des Gesetzes wirklich widersprechen, wenn wir das ins System der zweiten Säule einbauen würden. Ich möchte betonen, dass sich die Kommission offen gezeigt hat, darauf einzutreten, wenn sich im Nationalrat in diesem Punkt eine Bewegung in Richtung Säule 3a abzeichnen sollte.