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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2002-11-28

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-11-28

Wortprotokoll

Wie ich einer Ostschweizer Zeitung entnehmen konnte, sind die Baumeister der Meinung, unsere Kommission habe sich zu wenig intensiv mit der Thematik der Senkung des Koordinationsabzuges auseinander gesetzt oder - was ich als viel gravierender erachten würde - wir hätten schlicht und einfach nicht verstanden, um was es bei der ganzen Thematik geht. Dem ist aus meiner Sicht wohl einiges entgegenzuhalten.

Wenn der Schwellenwert für den Einstieg in die obligatorische Minimalvorsorge gesenkt wird, erhalten mehr Erwerbstätige Zugang zur zweiten Säule. Dem ist eigentlich nichts entgegenzuhalten. Dennoch haben wir zu prüfen, ob diese Erhöhung ausreichend ist, ob sie in einem vernünftigen Verhältnis zu den erhöhten Lohnnebenkosten steht und welches die Wirkungen auf das Gesamtsystem der beruflichen Vorsorge sind.

Berechnungen zeigen, dass die Senkung des Schwellenwertes für den Koordinationsabzug den neu Begünstigten in den Tieflohnbranchen kaum oder wenig bringt. Dabei sind zwei Dinge zu berücksichtigen: einerseits die Dauer der Erwerbstätigkeit unter dem Schwellenwert, andererseits die Frage, ob und um wie viel sich das Renteneinkommen per saldo erhöht. Frauen, die während der Familienphase einer reduzierten Erwerbstätigkeit nachgehen, aber dennoch mehr als 30 000 Franken verdienen, werden durch die Senkung des Koordinationsabzuges tendenziell begünstigt, vor allem, wenn sie nach der Familienphase wieder eine Vollzeitstelle annehmen. In den Tieflohnbranchen hingegen finden lediglich zwei Verschiebungen statt: Erstens ist in den Jahren, die besonders ausgabenintensiv sind, das heisst in der Familienphase, weniger verfügbares Einkommen vorhanden. Zweitens werden im Rentenalter die Beiträge der staatlichen Ergänzungsleistungen um die spärlich fliessenden BVG-Gelder reduziert.

Per saldo bleiben die Auszahlungen im Rentenalter also gleich hoch, während in der Erwerbsphase das verfügbare Einkommen zurückgeht und für die Betriebe die Lohnkosten zunehmen. Dies führt zu einem sicher noch stärkeren Rationalisierungs- und Automatisierungsdruck, was wiederum Arbeitsplätze reduzieren könnte.

Oder anders formuliert: In den Tieflohnbranchen findet durch die Senkung des Schwellenwertes für den Koordinationsabzug eine Verschiebung von der staatlichen Aufstockung der unzureichenden Renteneinkommen in der AHV zu einer privaten Finanzierung über die Sozialpartner statt.

Nun kann man durchaus die Auffassung vertreten, die Sozialpartner müssten vollständig für die Sicherung der Altersvorsorge aufkommen. Dies würde jedoch bedingen, dass die Konsumenten, die Gesellschaft, ja wir alle bereit sind, über entsprechend höhere Konsumentenpreise für Güter des täglichen Bedarfs mehr zu bezahlen. Konkret bedeutet dies z. B., dass für eine Büchse Pelati anstelle von 85 Rappen 1 Franken oder mehr zu bezahlen ist. Solche Preiserhöhungen für Güter des täglichen Bedarfs belasten aber wiederum die tiefen Einkommen überdurchschnittlich. Deshalb erscheint es mir besser, wenn die entstehenden Sozialkosten durch uns alle, in Form von allgemeinen Steuermitteln, über Ergänzungsleistungen, abgegolten werden.

In der öffentlichen Diskussion vermisse ich die Auseinandersetzung mit der Wirkung, die eine Senkung des koordinierten Lohnes auf das Gesamtsystem des BVG hat. Für Arbeitnehmende und für Arbeitgebende käme es zu einem Kostenschub. Für die Arbeitnehmenden bedeutete dies erhöhte Lohnabzüge und für Arbeitgebende eine weitere Belastung durch steigende Lohnnebenkosten, was in unserem exportorientierten Hochpreisland sicher Folgen haben würde. Seit der 10. AHV-Revision verkünden wir, dass weitere Lohnabzüge für die Wirtschaft nicht mehr tragbar sind. Dies gilt aber nicht nur für die AHV, sondern eben auch für das BVG. Auch da führen zusätzliche Lohnabzüge letztlich nicht zum gewünschten Ergebnis. Ich kann es deshalb drehen und wenden, wie ich will: Die Senkung des Schwellenwertes kann es nicht sein!

Deshalb bin ich der Meinung, dass auch der Antrag der Minderheit David zu Artikel 9 Absatz 2 abzulehnen ist. Er ist zwar etwas moderater, aber die Auswirkungen sind letztlich dieselben, die ich soeben geschildert habe. Wenn schon, so führt uns möglicherweise - und das wäre vielleicht in der nächsten Revision abzuklären - eine Lösung in Anlehnung an die gebundene, steuerlich begünstigte Vorsorge der Säule 3a weiter. Dort wäre möglicherweise ein Modell [PAGE 1039] auszuarbeiten, welches das Versicherungsproblem der tiefen Löhne und Teilzeiteinkommen entschärft und das BVG nicht aus den Fugen geraten lässt.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zum Antrag der Mehrheit.

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