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Thurnherr Walter · 2022-03-07

Thurnherr Walter · Aargau · 2022-03-07

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Frage Stadler 21.7462 vom 9. Juni 2021 zu diesem Punkt Stellung genommen. Die Sprachweisungen der Bundeskanzlei - dazu gehört auch die Weisung zum Umgang mit dem Gender-Stern - gelten für die Einheiten der zentralen und der dezentralen Bundesverwaltung, nicht aber für bundesnahe Unternehmen wie SBB und Post. Die Sprachweisungen der Bundeskanzlei stützen sich auf Artikel 7 des Sprachengesetzes. Darin werden die Bundesbehörden verpflichtet, sich um eine sachgerechte, klare und bürgerfreundliche Sprache zu bemühen und auf geschlechtergerechte Formulierungen zu achten; der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Massnahmen zu treffen. Bundesnahe Unternehmen wie SBB und Post fallen nicht unter den Geltungsbereich dieser Bestimmung. [PAGE 168]