David Eugen · Ständerat · 2002-11-28
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-28
Wortprotokoll
Artikel 14 betrifft nochmals eine ganz wichtige Entscheidung, nämlich den Mindestumwandlungssatz. Wie Sie wissen, hat der Bundesrat vorgeschlagen, den Mindestumwandlungssatz von jetzt 7,2 auf 6,65 Prozent zu senken. Dies bedeutet faktisch - das muss man auch so sagen - eine Rentenreduktion um 8 Prozent. Der Nationalrat hat diese Satzreduktion auf 6,8 Prozent zurückgenommen. Dies bedeutet eine Reduktion der Renten um 6 Prozent. Die Vorschläge, die Ihnen jetzt unterbreitet werden, haben im Prinzip drei zentrale Punkte:
1. Wir wollen in Zukunft den Mindestumwandlungssatz im Gesetz fixieren und nicht mehr durch den Bundesrat fixieren lassen. Hier stimmen wir auch mit dem Nationalrat überein. Die Frage ist für die Rentner und die Bildung der Renten dermassen zentral, dass sie im Parlament per Gesetz beschlossen werden muss. Dieser Mindestumwandlungssatz beinhaltet ja auch ein Rentenversprechen, und wenn Rentenversprechen gemacht werden, müssen sie nach unserer Überzeugung im Rahmen des Gesetzes erfolgen.
2. Wir sind, übereinstimmend mit dem Nationalrat, der Meinung, dass es leider aus Gründen der Demographie notwendig ist, diesen Satz zu senken. Es ist klar: Viele Personen werden älter. Das angesparte Volumen für das Leben als Rentner ist gleich geblieben, aber es sind mehr Jahre, auf die es zu verteilen ist. Letztlich sind wir durch diese Entwicklung gezwungen, den Mindestumwandlungssatz zu senken. Wir möchten aber erstens darauf hinweisen, dass diese Regel nur das Obligatorium betrifft. Es gibt auch viele Pensionskassen, die bereits Langlebigkeitsreserven gebildet haben und die über diese Langlebigkeitsreserven jedenfalls die bisher entstandenen Rentenansprüche abdecken können. Zweitens weisen wir darauf hin, dass die laufenden Renten von dieser Änderung nicht betroffen sind. Das heisst, die Rentner, die jetzt ihre BVG-Renten beziehen, haben weiterhin ihre sicheren Renten, wie sie ihnen beim Eintritt ins Rentenalter zugesagt wurden; das ist ein ganz wichtiger Punkt.
3. Wir haben für die zukünftigen Rentner zwei flankierende Massnahmen, um die Auswirkungen der Senkung des Mindestumwandlungssatzes massgeblich zu reduzieren. Einmal werden die Altersgutschriften erhöht, das kommt nachher in Artikel 16 des Gesetzes zum Ausdruck. Das heisst, es wird mehr Vermögen gebildet. Diese Änderung von Artikel 16, die Erhöhung der Altersgutschriften, wirkt sich insbesondere zugunsten jener Personen aus, die noch in den ersten Jahren ihres Erwerbslebens stehen, also insbesondere zugunsten der 25- bis 40-Jährigen. Diese haben nun noch Zeit, anzusparen und dann die Einbusse, die durch die Senkung des Mindestumwandlungssatzes eintritt, mit dem höheren angesparten Vermögen aufzufangen.
Als zweite flankierende Massnahme ist Buchstabe abis der Übergangsbestimmungen vorgesehen; das steht auf Seite 39 der Fahne. Hier ist vorgesehen, dass der Umwandlungssatz langsam - nämlich über zehn Jahre - abgesenkt wird. Wenn das Gesetz im Jahre 2005 in Kraft gesetzt wird, dann erfolgt die Absenkung also bis zum Jahr 2015. Es ist eine langsame Absenkung, und zwar wird es etwa so gehen, dass pro Jahr 0,05 Prozent abgesenkt werden. Wenn wir bei 7,2 Prozent stehen, dann werden es im ersten Jahr 7,15 sein, dann sinkt der Umwandlungssatz auf 7,1, auf 7,05 und auf 7 Prozent usw. Dann haben wir erst noch eine Reserve von zwei Jahren, wo man den Satz also zwei Jahre lang unverändert lassen kann. Diese zweite flankierende Massnahme wirkt sich zugunsten der älteren Erwerbsbevölkerung aus, also zugunsten jener Personen, die jetzt noch im Erwerbsleben stehen und älter sind. Das sind Personen ab 45, ab 55 Jahren und - was ganz wichtig ist - jene, die 60 bis 65 Jahre alt sind. Damit können ihre Rentenansprüche grosso modo trotz der Senkung des Umwandlungssatzes einigermassen gewahrt werden.
Die Kommission beantragt Ihnen daher, in diesem Sinne dem Nationalrat zuzustimmen, wie das hier auch aufgeführt ist. Bei Artikel 16, den Altersgutschriften - das gehört dazu -, beantragt sie Ihnen, der Lösung des Bundesrates zu folgen.
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