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Stöckli Hans · Ständerat · 2022-03-07

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-03-07

Wortprotokoll

Nach den ausführlichen und zutreffenden Ausführungen des Sprechers der Kommission kann ich die Position der Minderheit in sehr kurzer Form begründen.

Es wurde tatsächlich vieles schon erreicht. Ich danke dem Bundesrat, dass er die Inkraftsetzung zügig vorangetrieben hat, sodass ab 1. Juli die entsprechenden Umsetzungsfragen geklärt sind. Ab dem 1. Juli stellt sich somit die Frage neu nicht mehr, die wir beantworten müssen, denn es gibt ja keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr.

Die Frage ist nun, was wir mit dem bestehenden Institut der eingetragenen Partnerschaften machen, die ja nach wie vor noch lange dauern können. Denn niemand kann gezwungen werden, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, sich in die Ehe zu begeben. Somit haben die eingetragenen Partnerschaften eigentlich bis zum Tod der betroffenen Menschen Gültigkeit. Dementsprechend besteht nach wie vor eine Rechtsungleichheit für diese Menschen. Diese Rechtsungleichheit ist stossend. Ausländische Personen in eingetragenen Partnerschaften sind im Bürgerrechtsgesetz gegenüber ausländischen Eheleuten deutlich schlechtergestellt: Im Gegensatz zu den Ehepartnerinnen und Ehepartnern, die nach drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft und insgesamt fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz erleichtert eingebürgert werden können, müssen eingetragene Partnerinnen und Partner zur Erlangung des Schweizer Bürgerrechts den ungleich aufwendigeren Weg der ordentlichen Einbürgerung in Kauf nehmen. Diese Ungerechtigkeit soll eben mit der Vorlage beseitigt werden.

Ich gebe es zu: Es geht nicht mehr um Hunderte von Menschen - leider konnte mir nicht gesagt werden, wie das Mengengerüst ist. Aber wir sind ja auch aufgerufen, korrekte Lösungen zu finden, die dem Rechtsgleichheitsprinzip unabhängig von der Zahl der betroffenen Menschen entsprechen. Niemand bestreitet, dass nach wie vor eine rechtliche Ungleichheit besteht und dass diese mit der Vorlage, wie sie vom Nationalrat klar angenommen wurde, beseitigt werden könnte. Ich bin auch der Meinung, dass es sowohl eine Anpassung von Artikel 38 der Bundesverfassung als auch eine Anpassung der Gesetzgebung braucht.

Dementsprechend bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten und damit die Möglichkeit zu schaffen, diese Rechtsungleichheit zu beseitigen.